Seevetal. Neue Richtlinievereinfacht Förderung von Vereinen und Kulturschaffenden – Angebote für alle
Die finanzielle Förderung des kulturellen Lebens in Seevetal orientiert sich künftig an neu aufgestellten Richtlinien. Damit verbunden ist das Ziel, die Bedeutung der Kultur in der Gemeinde zu stärken. So sollen Vereine von Jahresbeginn an eine pauschale Förderung von 35 Prozent ihrer Kosten beantragen können — bis zu 5000 Euro. „Für besondere Veranstaltungen sind auch größere Summen möglich“, sagt Matthias Clausen (Grüne), Vorsitzender des Kulturausschusses. So ist für 2019 ein Zuschuss für das Projekt „Seevetal singt“ vorgesehen.
Die bisher geltende Richtlinie aus dem Jahr 2003 sieht für kulturelle Veranstaltungen eine gestaffelte Förderung — jeweils rund 500 Euro, 1000 Euro oder 1500 Euro — in Abhängigkeit von den jeweiligen Gesamtkosten vor. Der Kulturausschuss hat die Neufassung bereits einvernehmlich beschlossen, die Zustimmung des Rats gilt als sicher.
Die Gemeinde fördert kulturell tätige Vereine unter anderem durch Zuschüsse für Veranstaltungen und dafür notwendiges Material oder Kostüme. Auch Beihilfen zu den Kosten der Vereine und ihrer ehrenamtlichen Leiter sind möglich. Für Kulturschaffende soll es künftig einfacher sein, eine Förderung zu beantragen. Dafür wurde das Genehmigungsverfahren vereinheitlicht. „Ich hoffe, dass so mehr Kulturveranstaltungen in Seevetal stattfinden“, sagt Clausen.
An der Höhe des bereitgestellten Geldes ändert sich durch die neue Richtlinie nichts: Wie bisher sind 17.600 Euro für die Unterstützung von Vereinen eingeplant sowie ein Zuschuss in Höhe von 140.000 Euro für die Musikschule Seevetal. Hinzu kommen jeweils einmalig 4000 Euro für „Seevetal singt“ sowie 25.000 Euro für die Musical-Sparte der Musikschule.
Die Sonderstellung der Musikschule, die in diesen Tagen ihr 40-jähriges Bestehen feiert, ist in ihrem Bildungsauftrag begründet. Etwa 50 Lehrer unterrichten hier mehr als 2000 Schüler. Zusätzlich zu den Angeboten aus dem Instrumentalbereich gibt es eine Tanzabteilung sowie seit drei Jahren die angegliederte The Musical Company (TCM). Für die Musikschule war die Förderungsrichtlinie 2012 abgeschafft worden, sie erhielt dennoch ihre jährlichen Zuschüsse.
Entscheidungshilfe für Verwaltung und Gemeinderat
In der Neufassung gilt der Einrichtung nun ein eigener Paragraf. Er besagt, dass die Gemeinde eine jährlich vom Rat zu bewilligende Förderung zahlt und verfügbare Unterrichtsräume in Schulen zur Verfügung stellt. Dafür dürfen unter anderem die Unterrichtsgebühren nicht höher ausfallen als bei vergleichbaren Musikschulen.
„Das ist seit 40 Jahren gelebte Praxis, aber mit der Richtlinie ist es nun auf sichere Beine gestellt“, sagt Michael Ränger, Leiter der Musikschule. Für diese sei es wichtig, verlässlich planen zu können. Dafür muss sie — ebenso wie die anderen geförderten Vereine — eine Berechnung ihrer Kosten vorlegen und die sachgemäße Verwendung der Zuschüsse nachweisen. Rechtsverbindlich ist die Richtlinie allerdings nicht, sie gilt aber als Entscheidungshilfe für Verwaltung und Rat der Gemeinde.
Ein Sonderfall ist die Musical Company. Zum 1. Januar wird der Spielbetrieb rechtlich in eine ebenfalls gemeinnützige Gesellschaft ausgelagert, die TMC muss die Aufführungen künftig selbst finanzieren. „Damit wird der Showbereich von dem vorbereitendem Unterricht losgelöst“, sagt Ränger. „Wir konzentrieren uns wieder ausschließlich auf den pädagogischen Bereich.“ Eine solche Loslösung sei ein normaler Schritt, wenn sich ein Projekt aus einem geschützten Rahmen heraus gut entwickelt habe. Dies sei ein rein rechtlicher Vorgang. „In der täglichen Arbeit ändert sich gar nichts“, betont Michael Ränger.
Der gewährte Zuschuss gilt nur für den Unterricht in der Musical-Sparte der Musikschule. „Wir wollen den Seevetalern weiterhin die Möglichkeit geben, den Unterricht für die Aufführungen zu erhalten“, begründet Clausen diese Entscheidung. „Denn diese Projekte sind etwas ganz Tolles für alle Beteiligten und die Zuschauer.“
Im Arbeitskreis Kultur, der auch die Richtlinie überarbeitet hat, soll demnächst besprochen werden, wie für diese Sparte eine langfristige Unterstützung gesichert werden kann.
Neu in dem Dokument ist auch eine Präambel, in der Seevetal sein Selbstverständnis als künftige „Kulturgemeinde in der Metropolregion Hamburg“ festschreibt. In dieser Rolle unterstütze sie Kulturschaffende aus eingetragenen Vereinen sowie Stiftungen finanziell und ideell darin, Kunst und Kultur zu veranstalten. Darüber hinaus helfe sie den Kulturschaffenden, sich zu vernetzten und gemeinsam zu wirken. Denn: „Kultur soll auch als verbindendes Element zwischen den einzelnen Gemeindeteilen Seevetals genutzt werden, die Angebote richten sich dabei an alle Bevölkerungsgruppen.“