Winsen.
Die Gruppe Grüne/Linke im Rat der Stadt Winsen hat jetzt wegen des Bebauungsplanes „Am Hansekreisel“ die Kommunalaufsicht angerufen. Dort plant der Winsener Investor Jens Peter Oertzen ein Wohn- und Geschäftshaus mit knapp 6000 Quadratmetern für Wohnungen, Handel und Gewerbe. Die Gruppe vertritt jedoch die Auffassung, dass der Bebauungsplan nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung im beschleunigten Verfahren erlassen werden darf. Dies sei rechtswidrig.
„Es gibt keine Innenentwicklung am Stadtrand“ sagt Ratsherr Tim Lehmann. „Wir wissen nicht, mit welchen Risiken die Bebauung verbunden ist,“ so Ratsherr Eike Harden. „Wenn es auf der Fläche zu einer Überschwemmung kommt, machen wir uns als Stadt schlimmstenfalls schadensersatzpflichtig. Dieses Risiko wollen wir nicht mittragen.“
Der Stadtrat hat den Bebauungsplan Ende Juni beschlossen. Der Plan wurde in einem „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt: In einem solchen Verfahren wird auf die sonst zwingend erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet. Der Investor muss keine Ausgleichsflächen nachweisen. Er spart Zeit und Geld. Es könnten aber nur „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ in einem solchen beschleunigten Verfahren erlassen werden, argumentieren Grüne und Linke. So sei das Bundesverwaltungsgericht in einer ähnlichen Konstellation zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erweiterungen des bebauten Bereiches und die erstmalige Nutzbarmachung von Randflächen keine Innenentwicklung sei.