Harburg/Landkreis. Im Landkreis und im Bezirk Harburg gibt es zahlreiche Plätze, an denen das Grillen erlaubt ist. Doch es gelten überall klare Regeln.
Um ein für Mensch und Umwelt verträgliches Vergnügen zu garantieren, gelten einige Regeln im Umgang mit Grill und Kohle. „Die Distanz zu Bäumen und Sträuchern muss beachtet werden. Auch zwischen Grill und Rasen ist ausreichend Abstand zu wahren, um die Grasnarbe nicht zu beschädigen“, sagt Bettina Maak, Pressesprecherin des Bezirksamts Harburg. Es ist ausdrücklich verboten, den Grill direkt auf die Rasenfläche zu stellen - auf umweltschädliche Einweggrills sollte daher verzichtet werden.
Im Bezirk Harburg ist das Grillen in öffentlichen Grünanlagen nicht generell verboten, sondern wird an den meisten Plätzen geduldet. Im Stadtpark und im Meyers Park sind zudem die offiziellen Grillplätze des Bezirks zu finden. Nach dem Grillen muss der Müll wieder mitgenommen oder in Mülleimern vor Ort entsorgt werden.
Auch die fachgerechte Entsorgung der Grillkohle spielt dabei eine wichtige Rolle. Die ist häufig noch sehr heiß und darf deshalb nicht in den herkömmlichen Mülleimern entsorgt werden. Das Bezirksamt hat an den offiziellen Grillplätzen Betonringe aufgestellt, in denen die Grillkohle gefahrlos entsorgt werden kann. An der Liegewiese am Neuländer See sind ebenfalls diese Betonringe installiert.
Auch im Landkreis Harburg gibt es verschiedene öffentliche Plätze, die gerne als Grillplatz genutzt werden. Im Einzelnen sind die Gemeinden für diese Bereiche zuständig. Vor allem die Seen in der Gemeinde Seevetal sind ein beliebtes Grillziel. Bei wärmeren Temperaturen wird die Grillsaison mit der Badesaison verbunden. Dann verbringen viele Menschen von jung bis alt die Tage am Moorsee in Maschen sowie am See im großen Moor und am Pulvermühlenteich in Meckelfeld. An den jeweiligen Stränden und Wiesenabschnitten dieser Seen wird das Grillen geduldet.
Grills dürfen auf Wiesen keinen Bodenkontakt haben
Auch hier sind offene Feuerstellen verboten und die Grills dürfen keinen Bodenkontakt haben. Seevetal setzt aber weniger auf Verbote. Die Gemeinde appelliert lieber an den gesunden Menschenverstand. „Das sollte der Maßstab sein“, sagt Andreas Schmidt, Pressesprecher der Gemeinde Seevetal. „Leider bleibt nach Wochenenden viel Müll um die Seen herum zurück. Wir bitten die Nutzer, ihren Müll wieder mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen.“
Auf den Deichen und am Ufer der Seeve ist offenes Feuer und Grillen untersagt, da diese teilweise zum Naturschutzgebiet gehören. Der Landkreis warnt allgemein vor offenem Feuer. „Generell ist zu bedenken, dass insbesondere auf den Moor- und Heideböden in der warmen Jahreszeit durch die Überhitzung des Bodens größere Schwelbrände ausgelöst werden können“, sagt Andreas Schmidt. Im „Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung“ ist im Paragrafen 35 festgelegt, dass das Entzünden von Feuer vom 1. März bis 31. Oktober in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon verboten ist.
In Winsen ist das Grillen an öffentlichen Orten nicht gerne gesehen, da viele Parks und Ufer zu einem Naturschutzgebiet gehören. „Wir hatten in Winsen bis vor ein paar Jahren noch zwei fest installierte Grillstellen in Parks. Diese wurden aber aufgrund von Vandalismus abgebaut. Die Stadt hatte zuviel mit Reparaturarbeiten und Instandsetzung zu tun,“ sagt Karin Görz, Mitarbeiterin der Tourist-Information Winsen-Elbmarsch.
Im Eckermannpark gibt es aber immer noch eine Aschetonne, in der Grillkohle entsorgt werden kann. „Hier ist das Grillen mit selbstmitgebrachten Geräten unverändert ausdrücklich erlaubt. Eine solche ausdrückliche Erlaubnis fehlt für andere Bereiche“, sagt Theodor Peters, Pressesprecher der Stadt Winsen.
Im Buchholzer Ortsteil Steinbeck kann auf dem Sportplatzgelände der Grundschule gegen Kaution eine Köhlerhütte für Grillfeste angemietet werden. Weitere öffentliche Grillplätze gibt es in Buchholz nicht. Heinrich Helms, Pressesprecher der Stadt, sagt: „Es ist nicht illegal an öffentlichen Plätzen, wie zum Beispiel Parks und Seen, zu grillen. Es gelten aber natürlich die üblichen Grundsätze zum Umgang mit Feuer, Abfallentsorgung, Sauberkeit und Co.“
Zudem gibt es im Landkreis weitere Grillplätze, die für Feiern und Ausflüge gemietet werden können. In Garstedt und in Helmstorf können Köhlerhütten angemietet werden. Die Grillplätze in Gödenstorf und Egestorf bieten sowohl drinnen als auch draußen Platz für Grillfeste.
Sowohl die Feuerwehr Hamburg als auch Niedersachsen weisen daraufhin, dass der Grill einen sicheren Stand haben muss. Die Wärmestrahlung sollte nach oben ungehindert abziehen können. Eltern sollen außerdem darauf achten, dass spielende Kinder stets einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Grill einhalten.
Die wichtigste Regel besteht darin, keinesfalls Spiritus oder andere Brandbeschleuniger zu verwenden. Diese können sich unter Umständen explosiv entflammen und schlimme Unfälle verursachen.
Auch der heimische Garten und Balkon wird regelmäßig zum Grillplatz umfunktioniert. Ob das Grillen zu Hause erlaubt ist, hängt laut Informationen vom „Mieterverein zu Hamburg“ immer vom Einzelfall ab. Auf der Internetseite des Mietvereins wird auf ein Urteil des Landgerichts Essen eingegangen: „Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten.“
Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden sollte auch darauf geachtet werden, dass der Rauch nicht in die angrenzenden Wohnungen zieht. Denn auch ohne ausdrückliche Untersagung im Mietvertrag kann der Vermieter ein Grillverbot verhängen. Unter gar keinen Umständen darf im Haus gegrillt werden. Auch bei geöffneten Fenstern besteht die Gefahr einer lebensgefährlichen Kohlenmonoxidvergiftung.
Damit möglichst viele Menschen die warmen Monate genießen können, ist es besonders wichtig, auf Mitmenschen und die Natur Rücksicht zu nehmen. Wenn die Regeln eingehalten werden, steht einem gemütlichen Nachmittag in Harburgs Parks und an den Seen im Landkreis nichts mehr im Weg.
Rezeptidee für ein leichtes und schnelles Grillerlebnis
Zucchini-Päckchen
für 6 Personen
1 bis 2 Zucchini putzen, waschen und der Länge nach in 3 bis 4 mm dünne Scheiben hobeln oder schneiden. Scheiben nebeneinanderlegen und leicht salzen.
2. Halbes Bund Thymian waschen, trocken schütteln und Blätter abzupfen. 750 g Seelachfilet abspülen, trocken tupfen und in Stücke schneiden. Mit Salz, Pfeffer und Thymian würzen.
3. Zucchini mit Küchenpapier trocken tupfen. Je 2 Scheiben über Kreuz legen und jeweils 1 Stück Fisch in die Mitte legen. Überstehende Zucchinischeiben darüber zusammenlegen und mit einem Zahnstocher fixieren. Die Päckchen mit ein wenig Öl einpinseln.
4. Den Grill anheizen und die Zucchini-Päckchen pro Seite ca. 2 bis 3 Minuten grillen.
Vegetarische Variante: 300 g Feta-, Haloumi- oder Ziegenkäse anstatt des Fisches nehmen. In Aluschale grillen, bis Käse weich ist.