Harburg/Winsen . Autofahrer genervt: An vielen Stellen löst sich der Asphalt – Instandsetzung verzögert sich wegen der Kälte.
Die Frühlingssonne bringt es an den Tag: Der strenge Winter hat auf Harburgs Straßen und im südlichen Umland deutliche Spuren hinterlassen. Davon zeugen vielerorts Risse in der Fahrbahn, tiefe Schlaglöcher und Krater – Ergebnis rasch aufeinander folgender Frostperioden. Reparaturen lassen auf sich warten. Der Grund: Für viele Instandsetzungsarbeiten ist es noch zu kalt. Autofahrer sollten deshalb in diesen Tagen aufmerksam sein und überall mit Schäden auf der Fahrbahn rechnen.
Für eine Schadenbilanz ist es noch zu früh. „Da die Frostschadensbeseitigung zu unseren Regelaufgaben gehört, listen wir das ohnehin nicht extra auf“, betont Harburgs Bezirksamtssprecherin Bettina Maak. Eine gesonderte Erfassung erfolge nur dann, wenn es ein Sonderprogramm gibt – also zusätzliches Geld, das auch gesondert abzurechnen sei. Es gebe allerdings ,Frostgeld’, das in die normale Straßenunterhaltung einfließt.
Kleinere Schäden werden sofort beseitigt
Um die Schäden auf Harburgs Straßen zu erfassen, kontrollieren Wegewarte ihr Revier. „Hinzu kommen Meldungen, die uns von Bürgerinnen und Bürgern über den Melde-Michel, Polizei und Politik erreichen“, sagt die Sprecherin. Kleinere Schäden werden sofort beseitigt, sofern das Wetter es zulässt.
Ist indes ein ganzer Straßenzug betroffen – und die Maßnahme kostet voraussichtlich mehr als 25.000 Euro, melden die Wegewarte die Sache für das Straßenbauprogramm an. „Bei den Bezirksstraßen betrifft es aktuell zum Beispiel den Beerentalweg, der ohnehin schon im Straßenbauprogramm aufgeführt ist“, sagt Maak. Ein konkreter Termin für die Arbeiten steht noch nicht fest.
Die Hauptverkehrsstraßen werden vom Bezirk lediglich unterhalten. Sanierungsmaßnahmen werden vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durchgeführt. „Wenn eine Hauptverkehrsstraße betroffen ist und eine größere Maßnahme über 25.000 Euro erforderlich wird, geben wir das an den LSBG. Wie jetzt gerade zum Beispiel die Hohe Straße“, sagt die Sprecherin.
Schadensbilanz fällt möglicherweise höher aus
Eine seriöse Kostenschätzung lasse sich im Vorwege nicht vornehmen. Nur so viel: „Wir haben ,Frostgeld’ in Höhe von 300.000 Euro, dazu Mittel für die Unterhaltung und bei größeren Maßnahmen die Rahmenzuweisung für das Straßenbauprogramm.“
Im Landkreis Harburg stehen für die Beseitigung kleinerer Frostschäden auf 426 Kilometern Kreisstraße und Landesstraßen 200.000 Euro bereit. Für größere Instandsetzungen sind nochmal 700.000 Euro drin. „Das schöpfen wir jedes Jahr aus“, sagt Bernhard Frosdorfer, der Sprecher der Kreisverwaltung.
Die Schadenbilanz auf den Kreis- und Landesstraßen fällt wegen der rasch aufeinanderfolgenden Frost-Tau-Perioden in diesem Winter möglicherweise höher aus, als in den Jahren zuvor. „Der Winter war vergleichsweise hart“, sagt Frosdorfer. Um sich einen Überblick zu verschaffen, kontrollieren die Männer der Betriebsgemeinschaft Straßendienst (BGS) vielbefahrene Straßen zurzeit einmal pro Woche, weniger befahrene Abschnitte sind alle zwei Wochen dran.
Kleinere Schäden werden mit Wintergut geflickt
Kleinere Schäden werden von Mitarbeitern der BGS Hittfeld oder beauftragten Straßenbaufirmen mit Wintergut geflickt. Der Vorteil: Wintergut lässt sich selbst bei frostigen Temperaturen unter Null verarbeiten. Der Nachteil: Es hält nicht so lange wie normaler Asphalt. Heute ist laut Wetterprognose im Raum Harburg erneut mit Schneefall zu rechnen. Das bedeutet: Größere Reparaturen müssen weiter warten. „Wenn uns der Winter immer wieder überrascht, können wir noch nicht loslegen“, sagt Maak. Frosdorfer zeigt sich kurz vor dem Fest optimistisch: „Nach Ostern geht es los!“
Chance auf Schadenersatz ist gering
Verantwortlich für die Straßen sind Gemeinden, Bund und Länder.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss der Baulastträger Schlaglöcher beseitigen. Geschieht das nicht, muss an unübersichtlichen Stellen mit Schildern vor Schlaglöchern gewarnt werden.
Autofahrer müssen überall mit Schlaglöchern rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
Schadenersatz gibt es nur, wenn Schilder an unübersichtlichen Stellen fehlen und der Geschädigte mit Fotos, Zeugen oder der Polizei zweifelsfrei nachweist, dass der Schaden durch das Loch entstanden ist.