Buxtehude. Anwohner bezeichnen den geplanten Ausbau der Rübker Straße in Buxtehude zu einem Autobahnzubringer als „Katastrophe“.

Die Hansestadt Buxtehude wird nicht gegen den geplanten Ausbau der Rübker Straße (Kreisstraße 40) zu einem Autobahnzubringer der A 26 vor Gericht klagen, sollte der Planfeststellungsbeschluss wie erwartet so gefasst werden. Einen entsprechenden Antrag der Grünen hat die Mehrheit im Ausschuss für Stadtentwicklung des Buxtehuder Stadtrates am Dienstagabend nach einer teilweise hitzigen Debatte in der Bürgerfragestunde abgelehnt.

Dennoch gilt als wahrscheinlich, dass sich das Oberverwaltungsgericht in Celle mit der Rübker Straße beschäftigen muss. Sprecher der Bürgerinitiative, zu der sich Anwohner zusammengeschlossen haben, berichteten, dass sie bereits Geld für eine Klage sammeln würden. Die Bürgerinitiative vertritt die Ansicht, dass die Planung Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb der Feuerwehr verletze. Der Ausbau der Rübker Straße sei städtebaulich und verkehrstechnisch eine „Katastrophe“.

Die Hansestadt Buxtehude hatte bei der Erörterung des Planfeststellungsentwurf Bedenken geäußert und zum Ausdruck gebracht, dass die Lösung für einen Autobahnzubringer Rübker Straße nicht für die beste halte. Die Grünen haben daraus den Schluss gezogen, dass die Stadt vor Gericht klagen sollte.

Buxtehudes Baudezernent Michael Nyveld und Sprecher von SPD und CDU dagegen sehen keinen Rechtsgrund für eine Klage. Die Stadt habe kritische Anmerkungen vorgebracht, und die Planfeststellungsbehörde habe sie beraten und gewürdigt, sagte Nyveld. „Die Betroffenheit einzelner können wir nicht als Klagegrund heranziehen“, so der Baudezernent weiter. Eine Klage der Stadt hätte nicht mehr Gewicht als die Klage eines Anliegers, sagte Arnhild Biesenbach (CDU).

Anlieger möchten, dass sich die Hansestadt ihre privaten Klagen mit einem Zuschuss unterstützt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung sieht dazu keine rechtliche Möglichkeit. „Die Stadt müsste sonst alle Bürgerinitiativen in allen Fällen unterstützen – wegen des Gebots der Gleichbehandlung“, erklärte Astrid Bade (SPD). Und das sei nicht möglich.