Harburg/Winsen. Vor zehn Jahren sorgte das Gesetz für Zündstoff. Heute akzeptieren es alle. Verstöße gibt es kaum noch
Jana Zhang
Der Sturm der Empörung war groß, als die Raucher vor zehn Jahren in Schranken verwiesen und der Schutz der Nichtraucher per Gesetz festgeschrieben wurde. Bis dahin war nach Herzenslust gequalmt worden, fast überall. Egal, ob im Zug, im Restaurant oder im Bahnhof. Bayern war seinerzeit vorgeprescht und hatte bereits im März 2007 ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Seit zehn Jahren heißt es auch für Raucher in Harburg und im Landkreis den Regelungen des Gesetzes entsprechend fast überall: wir müssen draußen bleiben! Die Aufregung von damals, sie hat sich gelegt. „Die Raucher gehen längst ohne Murren vor die Tür“, sagt Ulrike von Albedyll, Landesgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Hamburg. Ihr Kollege vom Dehoga-Kreisverband des Landkreises Harburg, Hans-Peter Ebeling, selbst Raucher und Gastronom, sieht es genauso: „Wir haben uns alle arrangiert.“
Mitte 2007 beschloss die Bundesregierung ein neues Nichtraucherschutzgesetz und hielt die Bundesländer an, Regeln für das Rauchen in Kneipen aufzustellen. Daraufhin qualmte es gewaltig. Vor allem das Aus der Eckkneipen wurde befürchtet. Von hohen Einbußen in der Gastronomie war die Rede. Gastwirte sahen sich gezwungen, in Raucherräume zu investieren.
Die Wogen haben sich längst geglättet. Nach einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung von 2014 bewerten 81 Prozent der Bevölkerung das Nichtraucherschutzgesetz als positiv. Das gilt sogar für 57 Prozent der Raucher. Auch Dehoga-Vorsitzender Hans-Peter Ebeling, der in Kakenstorf den Landgasthof Zum Estetal betreibt und selbst leidenschaftlicher Raucher ist, sagt: „Dass in Restaurants nicht mehr geraucht werden darf, ist natürlich schön.“ Er hadere lediglich mit dem Umstand, dass in Deutschland immer alles gleich gesetzlich geregelt werden müsse: „Wo bleibt da die Eigenverantwortung des Bürgers? Im übrigen hatten wir lange schon freiwillig einen Raucherraum geschaffen.“
Erklärungsbedarf bestehe heute allenfalls noch bei geschlossenen Gesellschaften wie beispielsweise Hochzeiten: „Da glauben manche, weil es sich um eine private Feier handelt, dürfte auch drinnen geraucht werden.“ Das ist natürlich nicht der Fall: „Es geht schließlich auch um den Schutz der Mitarbeiter“, sagt Ebeling. Auch seine Kollegin Anke Meyer-Rüter, Besitzerin von Rüter’s Hotel & Restaurant in Salzhausen, weiß: „Nörgler gibt es immer.“ Aber auch sie ist grundsätzlich froh über das Rauchverbot.
Am Anfang habe es sehr wohl Umsatzeinbußen gegeben und die Gäste hätten sich schwergetan mit dem Rauchverbot, sagt Heike Harms vom Gasthaus Harms in Drage: „Mittlerweile gibt es aber kaum mehr Beschwerden.“
Der Harburger Gastronom Heiko Hornbacher (Goldener Engel im Binnenhafen, Central, Wilstorfer Straße, und Boothaus Außenmühle) sieht im Rauchverbot eine „wahnsinnige Verbesserung“. Es sei gesellschaftlich voll akzeptiert: „Heutzutage stört es einen ja fast schon, wenn im Freien geraucht wird“, sagt Hornbacher, der über zehn Jahre den Strandclub am Veritaskai im Binnenhafen zu einer Institution gemacht hatte, bis dieser 2015 für ein Hotelprojekt weichen musste.
Die Einführung des Rauchverbots zog am Anfang große Umsatzeinbußen nach sich. Hornbacher und seine Kollegen sprechen von mindestens 20 Prozent. Die „riesengroßen Akzeptanz“ des Rauchverbots spiegelt nach Ansicht des Harburger Gastronoms eine spürbare gesellschaftliche Veränderung: „Es hat sich alles angepasst.“ Er erinnert sich noch, wie es vor Einführung des Gesetzes war: „Nebelmaschinen brauchten wir damals nicht, so dicht war der Qualm.“ Verstöße gegen das Rauchverbot gibt es seiner Ansicht nach nicht: „Es raucht keiner heimlich. Der Anstand hat sich durchgesetzt.“
Das belegen auch die Zahlen des Bezirksamtes Harburg. Frank Glauser, Leiter des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, sagte gestern, es gebe kaum Beschwerden beziehungsweise Verstöße gegen das Gesetz (offiziell: Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit). Im Jahr 2016 ist nur in drei Fällen ein Bußgeld erhoben worden. Im vergangenen Jahr hat es keine einzige Beschwerde gegeben. Entsprechend eindeutig das Fazit Glausers: „Das Verbot hat sich bewährt.“