Harburg. Seit dem Jahr 2013 hat die Hamburger Umweltbehörde jeden Antrag des Bezirks auf Wegebeleuchtung abgelehnt.

Ob die zukünftige Uferpromenade am Quartier Harburger Brücken, bestehende Pfade auf dem alten Friedhof oder der Eingangsbereich des Schulgartens: Es gibt viele Fußwege im Grünen, für die sich die Harburger eine Beleuchtung wünschen.

Seit 2013 haben Umweltbehörde und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) allerdings jeden Vorschlag des Harburger Bezirksamts, welche Grünwege Laternen erhalten sollten, abgelehnt. Das geht aus einer Antwort des Bezirksamts auf eine Anfrage der Linkspartei hervor.

Den Anstoß zur Anfrage hatte die Debatte um die geplante Uferpromenade am östlichen Bahnhofskanal gegeben. Der LSBG hatte auch hier abgelehnt, eine Beleuchtung zu bezahlen. Wenn der Bezirk es wünsche, könne er auf eigene Kosten Laternen planen.

„Das hat uns daran erinnert, dass wir lange vorher schon mal für einen Weg am Langenbeker Feld Beleuchtung beantragt hatten und nichts geschehen war“, sagt Jörn Lohmann, Fraktionsvorsitzender der Linken, „jetzt wollten wir wissen, nach welchen Kriterien eigentlich entschieden wird, ob ein Grünweg beleuchtet wird, oder nicht.“

Im Prinzip ist die Antwort einfach: Für Grünwege besteht keine Beleuchtungspflicht, also stellt die Stadt dafür grundsätzlich kein Geld zur Verfügung. Im Detail gibt es Ausnahmen: Für Schulwege und wichtige oder übergeordnete Wegeverbindungen kann eine Beleuchtung beantragt werden.

Was solche Verbindungen sind, stellen die Bezirksämter entweder selbstständig oder aufgrund von Beschlüssen der Bezirksversammlung fest, heißt es in der Antwort auf die Linken-Anfrage. Die Bezirksämter beantragen die Beleuchtung der Grünwege bei der Umweltbehörde, die sie in eine Prioritätenliste einordnet oder gleich ablehnt. Der Etat ist klein: Jährlich stehen hamburgweit 75.000 Euro zur Verfügung. Damit kann man 1000 Meter Weg beleuchten. 2017 gab es gar kein Geld dafür.

Seit 2013 hat der Bezirk Harburg Anträge für drei Wege gestellt, zum Teil wiederholt: Die Verbindung vom Eingang Bremer Straße des Alten Friedhofs zum Friedhofshauptweg ist ein Schulweg und eine Wegeverbindung zur Kita Harmsstraße und zum Bürgerzentrum Feuervogel. Im Eingangstunnel zum Schulgarten muss die Beleuchtung repariert werden und die Promenade am Bahnhofskanal soll das Quartier aufwerten.

Alle drei hat die Umweltbehörde abgelehnt. Auf dem Friedhof gebe es beleuchtete Alternativen. Der Schulgartentunnel sei durch die nahe Straßenlaterne angemessen ausgeleuchtet und die Uferpromenade gibt es noch nicht, also kann Behörde sie auch nicht beurteilen.

„Dass die Stadt nicht in ihre Wege investieren will, ist ärgerlich, aber es überrascht nicht“, sagt Jörn Lohmann, „die Mittel für den Straßenbau sind ja seit Jahren nicht auskömmlich und reichen gerade eben für das Nötigste. Und das sind Reparaturmaßnahmen an Straßen. Wir müssen den Kindern aber auch gute Schulwege zur Verfügung stellen, damit sie gerne zu Fuß zur Schule kommen!“

Ein Gutes hätte die Antwort allerdings: „Wir kennen jetzt das Prozedere und werden weiter Wegebeleuchtung fordern“, sagt Lohmann.

Diese Wege sollen im Dunklen bleiben

Der alte Friedhof aus dem Jahr 1828 wurde bereits 1937 außer Dienst genommen. Lediglich Familiengräber wurden bis Ende der 60er-Jahre weiter belegt. Seit 1984 ist der Friedhof offiziell ein Park.

Der Schulgarten am Stadtpark entlang der Hohen Straße wird von Schülern nur noch für Ausflüge genutzt. Die Gartenpflege liegt beim Bezirk.

Die Uferpromenade am Bahnhofskanal plant Architekt Ando Yoo für das Quartier Harburger Brücken.