Wilhelmsburg . Bergrechtliche Erlaubnis zum dritten Mal verlängert – Senat antwortet auf Anfrage
Das Vorhaben, im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg Heizwärme aus der Erde zu gewinnen, kommt ganz offensichtlich nur schleppend voran. Die bergrechtliche Erlaubnis ist inzwischen zum dritten Mal verlängert worden, sie endet nun am 31. Mai 2019. Die Erlaubnis steht unter dem Vorbehalt, dass das Unternehmen Hamburg Energie dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit bis zum 31. Dezember 2017 nachweist. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (Die Linke) in der Hamburger Bürgerschaft hervor.
Der Fachsprecher der Hamburger Linken für Wirtschaft, Umwelt und Technologie kritisiert in seiner Anfrage das langsame Tempo bei der Entwicklung der erneuerbaren Energie Erdwärme auf Hamburger Staatsgebiet. Das Vorhaben in Wilhelmsburg ist laut dem Senat das einzige Projekt zur Aufsuchung und Gewinnung von Tiefengeothermie in Hamburg. Bei diesem Verfahren wird das Thermalwasser mit einer Bohrung angezapft, über Rohrleitungen an die Oberfläche gefördert, seiner Energie beraubt und wieder in die Tiefe gepumpt.
Die grundsätzliche Idee hatte die Internationale Bauausstellung Hamburg bereits im Jahr 2010 verfolgt. Damals hieß es, Erdwärme könne möglicherweise bereits im Jahr 2013 genutzt werden. Das Projekt „Tiefe Geothermie Wilhelmsburg“ sei nach Einschätzung der IBA Hamburg GmbH auch heute noch wichtig, die Ziele des Zukunftskonzeptes Erneuerbares Wilhelmsburg zu erreichen, heißt es in der Senatsantwort. Dieses Konzept sieht vor, die Elbinsel bis zum Jahr 2050 nahezu hundertprozentig unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen.
Bisher ist offen, ob tatsächlich nutzbares Thermalwasser unter Wilhelmsburg fließt. In einem Gutachten war die Hamburg Institut Consulting GmbH im Dezember 2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass bis zu 12.000 Wohneinheiten aus Erdwärme beheizt werden könnten, heißt es in der Anfrage von Stephan Jersch. Für die Umsetzung des Projektes sei die Investitionsentscheidung in die Erkundungsbohrungen und damit die eigentliche Projektfreigabe erforderlich. Die Bohraufträge sind noch nicht vergeben worden. Nach eigenen Angaben überlege der Senat aber noch.