Winsen.
Die Amerikanische Faulbrut beschäftigt den Landkreis Harburg auch im Frühjahr 2017 weiter. Bei der Untersuchung von vier Bienenvölkern wurde die Bienenseuche nun in Winsen amtlich festgestellt. Um die Weiterverbreitung der Bienenkrankheit zu vermeiden, hat der Veterinärdienst des Landkreises Harburg das Gebiet um die betroffenen Völker per Allgemeinverfügung als Sperrbezirk festgesetzt. Der Sperrbezirk tritt mit Stichtag 28. April in Kraft.
Die Amerikanische Faulbrut ist für Menschen völlig ungefährlich. Durch befallene Völker können für Imker jedoch hohe wirtschaftliche Verluste entstehen. Auch der Verzehr von Honig befallener Bienen ist unschädlich.
Bis zur Aufhebung des Winsener Sperrbezirkes dürfen bewegliche Bienenstände nicht von ihren Standorten entfernt werden. Das gilt ebenso für Bienenvölker, einzelne lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, als Bienenfutter vorgesehener Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte. Bienenvölker oder einzelne Bienen dürfen nicht in das Gebiet gebracht werden.
Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland anzeigepflichtig und befällt lediglich Bienen. Alle Imker – besonders innerhalb als auch außerhalb der Sperrbezirke – sind nach der Bienenseuchenverordnung verpflichtet, ihre Bienenhaltung beim Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen. Alle in den Sperrbezirken registrierten Bienenhalter wurden schriftlich vom Veterinärdienst informiert und auf die erforderlichen Einschränkungen und Maßnahmen im Umgang mit den Bienenvölkern hingewiesen. Die dort befindlichen Völker werden nun komplett beprobt.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit den festgesetzten Maßnahmen, der Beschreibung des Sperrbezirks sowie eine Karte findet sich unter www.landkreis-harburg.de (Suchbegriff „Faulbrut“). Fragen zum Sperrgebiet und zur Bekämpfung der Bienenerkrankung beantwortet der Veterinärdienst der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 0 41 71 / 69 34 66.