Elstorf . Vorschläge zur Verkehrsberuhigung am Ortseingang. Doch die Verkehrsbehörden erteilen ein klares Nein.

Die CDU will endlich eine Lösung für die Anwohner in dem Ort Elstorf herbeiführen. Seit mehreren Jahren leiden die Anwohner in Elstorf unter starker Verkehrsbelastung (das Hamburger Abendblatt berichtete). Mit einer Unterschriftenaktion machten die Elstorfer im vergangenen Jahr darauf aufmerksam.

Die Anwohner beklagen einen zunehmenden Schwerlastverkehr, der die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kilometern pro Stunde im Ort oft nicht einhalte. Das Rattern und Rauschen dringt bereits heute in die Gärten von Häusern in der zweiten Reihe. Wenn die Autobahn 26 fertiggestellt ist, fürchten die Anwohner eine noch höhere Verkehrsbelastung auf sich zukommen.

Die CDU setzt sich daher für ein Konzept zur Entschärfung des Verkehrs ein. Für die Christdemokraten ist beispielsweise ein Kreisverkehr an der Kreuzung der Bundesstraße 3, Am Moor und Fliegenmoor, eine Fahrbahnverschwenkung oder eine Bedarfsampel, die auf erhöhte Geschwindigkeiten reagiert und auf „rot“ schaltet, denkbar.

Damit hofft die CDU, die Verkehrsbelastung im Ort Elstorf reduzieren zu können. „Die bisher angedachten Maßnahmen, Tempo 40 innerorts und Tempo 70 außerhalb der Ortschaft, sind ungewiss in der Umsetzung und versprechen allenfalls eine geringe Linderung des Problems“, sagte Malte Kanebley, Fraktionschef der CDU.

Diese Tempolimits standen bislang im Raum. Unter anderem Kanebleys Parteikollege, der ehemalige Ortsvorsteher Peter Hauschild, hatte diese Vorschläge eingebracht. Doch Kanebley hat Recht. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Harburg hat die Forderungen inzwischen abgelehnt.

Die Reduzierung des Tempos auf 70 Kilometern pro Stunde vor den Ortseingängen dürfe nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig, also auf einer Entfernung von mindestens 100 Metern erkennbar sei, so die Behörde. Aber auf beiden Seiten der Ortseinfahrt Elstorf sei das nicht der Fall.

Tempo 40 ist in Elstorfnicht durchsetzbar

Auch das Tempolimit von 40 km/h ist nicht durchsetzbar. Zwar hat der Anwohner Joachim Eggers aus Elstorf Schallmessungen an seinem Haus vorgenommen und einen Lärmpegel von 70 bis 80 Dezibel gemessen und damit eine Grenzwertüberschreitung festgestellt. Doch die Verkehrsbehörden kommen zu einem anderen Ergebnis.

Nach den schalltechnischen Untersuchungen der Niedersächsischen Verkehrsbehörde seien die zulässigen Werte sowohl tagsüber als auch nachts nicht überschritten worden. Ähnliche Schlüsse ziehen die Polizei und der Landkreis Harburg, die ebenso Verkehrsmessungen vorgenommen haben.

Nach ihren Ergebnissen betrage die Durchschnittsgeschwindigkeit 58 Kilometer pro Stunde im Ort und 64 km/h außerhalb Elstorfs. Das Fazit der Behörden: Die Geschwindigkeiten auf der Bundesstraße 3 bewegten sich im Grenzbereich, und es liege kein Unfallschwerpunkt vor. Damit ist klar, dass die Anwohner ihre Hoffnung auf ein Tempolimit begraben können.

Weitere Vorschläge von Neu Wulmstorfs Bürgermeister Wolf-Egbert Rosenzweig liefen ebenso ins Leere: Das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift „Radarkontrolle“ zu Beginn der Ortseinfahrten sowie die Temporeduzierung auf 40 Kilometer pro Stunde zwischen der Einmündung Schwarzenberg und Schützenstraße mit dem Zusatz „Schulweg“.

Die Radarkontrollschilder seien nicht zulässig und was die Geschwindigkeitsreduzierungen vor Schulen beträfe, müsse zunächst eine Novelle der Straßenverkehrsordnung her. Die sei bislang nicht in Kraft, so der Landkreis.

Das einzige, was der Gemeinde jetzt noch übrig bleibt, ist, zwei dauerhaft betriebene Dialogdisplays an den Ortseinfahrten von Elstorf aufzustellen. Die Displays zeigen die Geschwindigkeit der heranfahrenden Autos an. Das kostet die Gemeinde Neu Wulmstorf 5600 Euro.

Ob die aufgestellt werden, entscheidet der Ausschuss für Verkehr, öffentliche Ordnung und Feuerschutz in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 11. Januar, 19.30 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Bahnhofstraße 39, in Neu Wulmstorf. Dann tauschen sich Verwaltung und Ausschussmitglieder auch über die Ergebnisse der Verkehrsbehörden aus. Die Sitzung ist öffentlich.