Neu Wulmstorf. Die Polizei ermittelt eine 29 Jahre alte Frau als anonyme Anruferin bei Schwarz Cranz. Sie hatte behauptet, Bomben gelegt zu haben.

Die telefonische Bombendrohung gegen die Firma Schwarz Cranz in Neu Wulmstorf (wir berichteten) ist aufgeklärt. Polizeibeamte konnten eine 29 Jahre alte Frau vorläufig festnehmen, als die von einer Telefonzelle in Buchholz aus einen weiteren Drohanruf absetzen wollte.

Am vergangenen Mittwoch hatte die Frau anonym die Polizei angerufen und angedroht, dass in dem Betrieb „mehrere Bomben hoch gehen“. Der Betrieb wurde geräumt, 300 Mitarbeiter mussten ihre Arbeitsplätze verlassen. Nach etwa sechs Stunden war die Durchsuchung des Betriebes, bei dem auch mehrere Sprengstoffspürhunde zum Einsatz kamen, abgeschlossen. Verdächtige Gegenstände oder Substanzen wurden nicht gefunden.

Anders als gemeldet war die Jugendfeuerwehr nicht am Einsatz beteiligt, nur ihre Fahrzeuge wurden für die Evakuierung der Angestellten benötigt. Am Donnerstag, wieder gegen 6.30 Uhr, erhielt die Polizei einen nahezu identischen Anruf. Auch hier handelte es sich um die Stimme einer jungen Frau. Dank der zuvor getroffenen Sicherheitsmaßnahmen musste der Produktionsbetrieb nicht unterbrochen werden, da eine Gefährdung auszuschließen war.

Die Polizei ermittelte, dass der Anruf von einer Telefonzelle in der Buchholzer Innenstadt kam. Also entschieden sich die Beamten, die Telefonzelle am Freitag zu observieren. Tatsächlich erschien dann am Freitag, 14. Oktober, 6.30 Uhr, eine junge Frau an der Telefonzelle. Sie wählte eine Nummer, und die Kollegen auf der Dienststelle bestätigten den Observationskräften den Eingang des Anrufes.

Als die Frau eine Drohung gegen den Betrieb ausgesprochen hatte, griffen die Beamten zu und nahmen die völlig überraschte 29-Jährige fest. In ihrer Vernehmung gab die Frau alle drei Anrufe zu, sie habe aber nicht allein gehandelt. Deshalb wird nun gegen eine zweite Frau ermittelt. Beide sind Angestellte von Schwarz Cranz. Die 29-Jährige gab als Motiv Unzufriedenheit mit ihrer Tätigkeit an. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft.