Neu Wulmstorf/Neugraben. Sperrbezirkzum Bienenschutz in Neu Wulmstorf und Rosengarten. In Tostedt, Trelde und Kakenstorfist schon ein Sperrbezirk eingerichtet

In direkter Nachbarschaft des Landkreises Harburg, in Neugraben-Fischbek, wurde kürzlich der Ausbruch der Amerikanischen Faulbraut festgestellt. Es musste umgehend ein Sperrbezirk zum Schutz weiterer Bienenvölker eingerichtet werden. Da dieser Bezirk in Neu Wulmstorf und Rosengarten über die niedersächsische Landesgrenze hinausreicht, setzte der Kreisveterinärdienst in diesen Gemeinden jetzt ergänzende Sperrbezirke zum September dieses Jahres fest.

Die Maßnahme erfolgt unabhängig von den bisher im Landkreis festgestellten Fällen im Bereich Tostedt, Trelde und Kakenstorf für die schon am 8. Juli ein gemeinsamer Sperrbezirk eingerichtet wurde, sowie Seevetal-Meckelfeld, für die und ab 15. Juli ein eigener Sperrbezirk eingerichtet wurde.

Die Amerikanische Faulbrut (auch Bienenpest genannt) ist eine Erkrankung der älteren Bienenbrut, nämlich der Streckmaden: Sie befinden sich in der bereits mit einem Wachsdeckel verschlossenen Brutzelle. Im Erkrankungsverlauf löst sich die gesamte Körperstruktur der Larven auf und es bleibt nur eine zähe, braune, schleimige Substanz übrig, die später zu einem dunklen Schorf eintrocknen kann. Die Bezeichnung „amerikanisch“ bezieht sich nicht auf ein Ursprungsgebiet, sondern auf den Ort der Entdeckung; die Krankheit tritt weltweit auf. Die Bienenkrankheit ist für Menschen völlig ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig befallener Bienenvölker birgt keine Gesundheitsgefahren.

Bis zur Aufhebung des Sperrbezirkes dürfen nach Angaben des Kreisveterinäramtes bewegliche Bienenstände nicht von ihren aktuellen Standorten entfernt werden. Das gilt ebenso für Bienenvölker, einzelne lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, als Bienenfutter vorgesehener Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte. Außerdem dürfen keine Bienenvölker oder einzelne Bienen in das Sperrgebiet hineingebracht werden.

Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland anzeigepflichtig und befällt lediglich Bienen. Alle Imker – auch außerhalb der Sperrbezirke – sind nach der Bienenseuchenverordnung verpflichtet, ihre Bienenhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass insbesondere alle Bienenhalter innerhalb des Sperrgebiets die Anzahl und Standorte ihrer Völker unverzüglich an das Veterinäramt melden müssen.

Alle in den Sperrbezirken registrierten Bienenhalter wurden schriftlich vom Veterinärdienst des Landkreises Harburg informiert und auf die erforderlichen Einschränkungen und Maßnahmen im Umgang mit den Bienenvölkern hingewiesen.

Fragen zum Sperrgebiet und zur Bekämpfung der Bienenerkrankung beantwortet der Veterinärdienst der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 04171/69 34 66.