Horst. Landkreis Harburg muss alle 14 an Brüssel gemeldeten FFH-Gebiete bis 2018 unter nationalen Schutz stellen

Auf dem Parkplatz an der Horster Wassermühle ziehen sich Detlef Gumz, Leiter der Naturschutzabteilung des Landkreises Harburg, und sein Mitarbeiter Stefan Braun die Gummistiefel an. Die beiden amtlichen Naturschützer wollen die Seeve-Auen und umliegende naturnahe Lebensräume inspizieren. Der Fluss mit seinen Überflutungszonen soll bis spätestens 2018 zu einem Naturschutzgebiet werden. Dies verlangt das europäische Recht von denjenigen Gebieten, die Deutschland als schützenswert an Brüssel gemeldet hatte. Sie zeichnen sich durch eine besondere Tier- und Pflanzenwelt (Fauna und Flora) und selten gewordene artenreiche Lebensräume (Habitate) aus. Entsprechend heißen die Gebiete Fauna-Flora-Habitat-, kurz FFH-Gebiete.

Die Seeve ist eines von 14 gemeldeten FFH-Gebieten im Landkreis Harburg. Für alle gilt, dass sie bis 2018 rechtlich gesichert sein müssen. Das heißt: Für jedes Gebiet muss eine Naturschutzgebiets-Verordnung geschrieben und vom Kreistag verabschiedet werden – es geht um eine Gesamtfläche von 16.000 Hektar. „Da wir von der Verwaltung das allein nicht schaffen, haben wir sieben Gutachterbüros beauftragt, für acht Gebiete die Verordnungen vorzubereiten. Für sechs Gebiete machen wir das selbst oder ein benachbarter Landkreis, der größere Flächenanteile am Gebiet hat, übernimmt dies“, sagt Detlef Gumz.

Das FFH-Gebiet Seeve bearbeitet das Gutachterbüro Planula. Das Schutzgebiet in spe umfasst 885 Hektar, die sich in zwei Bereiche aufgliedern: Die untere Seeveniederung mit ihren Wiesenvögeln und Schachblumen, mit dem Junkernfeld- und dem Steller See ist bereits als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen, die entsprechende Verordnung muss aber noch an die EU-Anforderungen angepasst werden. Vom Rangierbahnhof bis nach Inzmühlen in der Lüneburger Heide muss die Seeve und ihre Auen noch unter Schutz gestellt werden. Das FFH-Gebiet schlängelt sich wie ein Lindwurm durch die Region. Es umfasst 428 Hektar und 28 Kilometer des insgesamt 42 Kilometer langen Flusslaufs.

Dass hier wertvolle Natur zu schützen ist, wurde bereits bei der Gebietsinventur (Kartierung) zur Meldung als FFH-Gebiet festgestellt. Jetzt gilt es, die besonders kniffeligen Fragen zu beantworten: Wo genau wird die Grenze des Naturschutzgebietes (NSG) gezogen? Welche Nutzer werden dadurch beeinträchtigt, und sind Beschränkungen etwa bei der Bewirtschaftung von Feuchtwiesen oder Wäldern nötig, die finanziell ausgeglichen werden müssen?

Der Umriss des neuen Seeve-NSG hat Ecken und Kanten – und eine Gesamtlänge von 90 Kilometern. An einigen Stellen besteht Potenzial für „Grenzstreitigkeiten“ etwa mit Landwirten. Das Büro Planula hat der Naturschutzabteilung eine Grenzziehung vorgeschlagen, die an manchen Stellen vom Umriss des gemeldeten FFH-Gebiets abweicht. Gumz und Braun schauen sich diese Stellen nun genauer an.

Etwas oberhalb der Horster Mühle liegt eine solche Fläche. Hier ist die Flussau noch strukturreich: Büsche und Bäume wechseln sich ab mit Wäldchen, Feucht- und Nasswiesen. Detlef Gumz läuft durch eine Feuchtwiese, die das Planungsbüro als zusätzliche FFH-Fläche vorschlägt: „Oh, hier sehe ich eine Rote-Liste-Art“, freut sich der Naturschützer und zupft ein paar eher unscheinbare Halme aus dem Grünland: „Das ist juncus filiformis, die Faden-Binse.“ Ein paar Schritte weiter entdeckt Gumz weitere schützenswerte Pflanzen: „Das ist ja klasse, den Wiesenteil müssen wir mitnehmen“, sagt er. „Okay“, antwortet Braun, „ich mache an den Planula-Vorschlag einen Haken dran.“

Ein Blick in die Seeve zeigt, dass auch beim Heidefluss selbst Verbesserungspotenzial besteht. „Die Seeve ist hier viel zu breit“, erläutert Gumz. „Zum einen ist hier noch der Rückstau der Wassermühle spürbar, zum anderen wurde der Fluss in der Vergangenheit in vielen Bereichen seines Laufes aufgeweitet. Dadurch gibt es keine differenzierten Niedrigwasser-, Mittelwasser- und Hochwasser-Uferbereiche.“ Der frühere Ausbau sollte dazu führen, dass anliegenden Wiesen oder Äcker besser entwässert werden. Die Flussnatur hat darunter gelitten. Ähnlich wie an Land sorgen vielfältige Lebensräume für Artenreichtum – jedes Tier, jede Pflanze findet dann eine spezielle Nische zum Überleben.

Ein besonderer Seeve-Bewohner ist das Meerneunauge. Weder Fisch noch Wurm, gehört es zu der Klasse der Rundmäuler. Das Neunauge ähnelt einem Aal und hat hinter seinen beiden Augen jeweils sieben runde Kiemenöffnungen, die wie Augen aussehen. Daher der Name. „Luhe und Seeve gehören zu den bedeutendsten Gebieten, in denen Meerneunaugen vorkommen“, erläutert Gumz. Allerdings ist für sie an der Horster Mühle Schluss – die dortige Fischtreppe ist zu steil für Neunaugen. Und für eine neue, bessere Aufstiegshilfe fehlt das Geld.

Einige Flusskilometer aufwärts, bei Ramelsloh, ist im wahrsten Wortsinn ein weiteres Konfliktfeld zu sichtigen. Hier reichen ein Mais- und ein Getreideacker fast bis an das Seeve-Ufer heran, selbst der vorgeschriebene Abstand von fünf Metern, die nicht bewirtschaftet werden dürfen, wird hier nicht eingehalten. „Durch den intensiven Ackerbau werden Pestizide und Düngemittel in die Seeve eingebracht“, sagt Stefan Braun. Dennoch soll hier die Schutzzone nicht erweitert werden, um Auseinandersetzungen mit dem Landwirt zu vermeiden.

„Wir können Nutzungseinschränkungen zum Wohle der Allgemeinheit erlassen“, sagt Detlef Gumz. Ein Grundstückseigentümer sei verpflichtet, Naturschutzbelange mit zu berücksichtigen. „Wenn die Nutzung der Fläche zum Schutz der Natur eingeschränkt wird, zahlt das Land Niedersachsen Erschwernisausgleich“, so Gumz. „Für Grünland gibt es das schon lange, und neuerdings auch für die Waldbewirtschaftung.“

Eines kann der Naturschutzfachmann jetzt schon versprechen: Wassersportler und Erholungssuchende müssen auf „ihre“ Seeve nicht verzichten, wenn sie zum Naturschutzgebiet wird. Wer den Fluss entlang paddeln will, darf bereits heute nur an ausgewiesenen Stellen anlegen. Und Hundebesitzer sollten ihre Lieblinge ohnehin anleinen, Naturschutzgebiet hin oder her.

Auf dem Parkplatz an der Horster Wassermühle ziehen sich Detlef Gumz, Leiter der Naturschutzabteilung des Landkreises Harburg, und sein Mitarbeiter Stefan Braun die Gummistiefel an. Die beiden amtlichen Naturschützer wollen die Seeve-Auen und umliegende naturnahe Lebensräume inspizieren. Der Fluss mit seinen Überflutungszonen soll bis spätestens 2018 zu einem Naturschutzgebiet werden. Dies verlangt das europäische Recht von denjenigen Gebieten, die Deutschland als schützenswert an Brüssel gemeldet hatte. Sie zeichnen sich durch eine besondere Tier- und Pflanzenwelt (Fauna und Flora) und selten gewordene artenreiche Lebensräume (Habitate) aus. Entsprechend heißen die Gebiete Fauna-Flora-Habitat-, kurz FFH-Gebiete.

Die Seeve ist eines von 14 gemeldeten FFH-Gebieten im Landkreis Harburg. Für alle gilt, dass sie bis 2018 rechtlich gesichert sein müssen. Das heißt: Für jedes Gebiet muss eine Naturschutzgebiets-Verordnung geschrieben und vom Kreistag verabschiedet werden – es geht um eine Gesamtfläche von 16.000 Hektar. „Da wir von der Verwaltung das allein nicht schaffen, haben wir sieben Gutachterbüros beauftragt, für acht Gebiete die Verordnungen vorzubereiten. Für sechs Gebiete machen wir das selbst oder ein benachbarter Landkreis, der größere Flächenanteile am Gebiet hat, übernimmt dies“, sagt Detlef Gumz.

Das FFH-Gebiet Seeve bearbeitet das Gutachterbüro Planula. Das Schutzgebiet in spe umfasst 885 Hektar, die sich in zwei Bereiche aufgliedern: Die untere Seeveniederung mit ihren Wiesenvögeln und Schachblumen, mit dem Junkernfeld- und dem Steller See ist bereits als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen, die entsprechende Verordnung muss aber noch an die EU-Anforderungen angepasst werden. Vom Rangierbahnhof bis nach Inzmühlen in der Lüneburger Heide muss die Seeve und ihre Auen noch unter Schutz gestellt werden. Das FFH-Gebiet schlängelt sich wie ein Lindwurm durch die Region. Es umfasst 428 Hektar und 28 Kilometer des insgesamt 42 Kilometer langen Flusslaufs.

Dass hier wertvolle Natur zu schützen ist, wurde bereits bei der Gebietsinventur (Kartierung) zur Meldung als FFH-Gebiet festgestellt. Jetzt gilt es, die besonders kniffeligen Fragen zu beantworten: Wo genau wird die Grenze des Naturschutzgebietes (NSG) gezogen? Welche Nutzer werden dadurch beeinträchtigt, und sind Beschränkungen etwa bei der Bewirtschaftung von Feuchtwiesen oder Wäldern nötig, die finanziell ausgeglichen werden müssen?

Der Umriss des neuen Seeve-NSG hat Ecken und Kanten – und eine Gesamtlänge von 90 Kilometern. An einigen Stellen besteht Potenzial für „Grenzstreitigkeiten“ etwa mit Landwirten. Das Büro Planula hat der Naturschutzabteilung eine Grenzziehung vorgeschlagen, die an manchen Stellen vom Umriss des gemeldeten FFH-Gebiets abweicht. Gumz und Braun schauen sich diese Stellen nun genauer an.

Etwas oberhalb der Horster Mühle liegt eine solche Fläche. Hier ist die Flussau noch strukturreich: Büsche und Bäume wechseln sich ab mit Wäldchen, Feucht- und Nasswiesen. Detlef Gumz läuft durch eine Feuchtwiese, die das Planungsbüro als zusätzliche FFH-Fläche vorschlägt: „Oh, hier sehe ich eine Rote-Liste-Art“, freut sich der Naturschützer und zupft ein paar eher unscheinbare Halme aus dem Grünland: „Das ist juncus filiformis, die Faden-Binse.“ Ein paar Schritte weiter entdeckt Gumz weitere schützenswerte Pflanzen: „Das ist ja klasse, den Wiesenteil müssen wir mitnehmen“, sagt er. „Okay“, antwortet Braun, „ich mache an den Planula-Vorschlag einen Haken dran.“

Ein Blick in die Seeve zeigt, dass auch beim Heidefluss selbst Verbesserungspotenzial besteht. „Die Seeve ist hier viel zu breit“, erläutert Gumz. „Zum einen ist hier noch der Rückstau der Wassermühle spürbar, zum anderen wurde der Fluss in der Vergangenheit in vielen Bereichen seines Laufes aufgeweitet. Dadurch gibt es keine differenzierten Niedrigwasser-, Mittelwasser- und Hochwasser-Uferbereiche.“ Der frühere Ausbau sollte dazu führen, dass anliegenden Wiesen oder Äcker besser entwässert werden. Die Flussnatur hat darunter gelitten. Ähnlich wie an Land sorgen vielfältige Lebensräume für Artenreichtum – jedes Tier, jede Pflanze findet dann eine spezielle Nische zum Überleben.

Ein besonderer Seeve-Bewohner ist das Meerneunauge. Weder Fisch noch Wurm, gehört es zu der Klasse der Rundmäuler. Das Neunauge ähnelt einem Aal und hat hinter seinen beiden Augen jeweils sieben runde Kiemenöffnungen, die wie Augen aussehen. Daher der Name. „Luhe und Seeve gehören zu den bedeutendsten Gebieten, in denen Meerneunaugen vorkommen“, erläutert Gumz. Allerdings ist für sie an der Horster Mühle Schluss – die dortige Fischtreppe ist zu steil für Neunaugen. Und für eine neue, bessere Aufstiegshilfe fehlt das Geld.

Einige Flusskilometer aufwärts, bei Ramelsloh, ist im wahrsten Wortsinn ein weiteres Konfliktfeld zu sichtigen. Hier reichen ein Mais- und ein Getreideacker fast bis an das Seeve-Ufer heran, selbst der vorgeschriebene Abstand von fünf Metern, die nicht bewirtschaftet werden dürfen, wird hier nicht eingehalten. „Durch den intensiven Ackerbau werden Pestizide und Düngemittel in die Seeve eingebracht“, sagt Stefan Braun. Dennoch soll hier die Schutzzone nicht erweitert werden, um Auseinandersetzungen mit dem Landwirt zu vermeiden.

„Wir können Nutzungseinschränkungen zum Wohle der Allgemeinheit erlassen“, sagt Detlef Gumz. Ein Grundstückseigentümer sei verpflichtet, Naturschutzbelange mit zu berücksichtigen. „Wenn die Nutzung der Fläche zum Schutz der Natur eingeschränkt wird, zahlt das Land Niedersachsen Erschwernisausgleich“, so Gumz. „Für Grünland gibt es das schon lange, und neuerdings auch für die Waldbewirtschaftung.“

Eines kann der Naturschutzfachmann jetzt schon versprechen: Wassersportler und Erholungssuchende müssen auf „ihre“ Seeve nicht verzichten, wenn sie zum Naturschutzgebiet wird. Wer den Fluss entlang paddeln will, darf bereits heute nur an ausgewiesenen Stellen anlegen. Und Hundebesitzer sollten ihre Lieblinge ohnehin anleinen, Naturschutzgebiet hin oder her.

Auf dem Parkplatz an der Horster Wassermühle ziehen sich Detlef Gumz, Leiter der Naturschutzabteilung des Landkreises Harburg, und sein Mitarbeiter Stefan Braun die Gummistiefel an. Die beiden amtlichen Naturschützer wollen die Seeve-Auen und umliegende naturnahe Lebensräume inspizieren. Der Fluss mit seinen Überflutungszonen soll bis 2018 zu einem Naturschutzgebiet werden. Das verlangt das europäische Recht von Gebieten, die Deutschland als schützenswert an Brüssel gemeldet hatte. Sie zeichnen sich durch eine besondere Tier- und Pflanzenwelt (Fauna und Flora) sowie selten gewordene artenreiche Lebensräume (Habitate) aus. Entsprechend heißen die Gebiete Fauna-Flora-Habitat-, kurz FFH-Gebiete.

Die Seeve ist eines von 14 gemeldeten FFH-Gebieten im Landkreis Harburg. Für alle gilt, dass sie in den kommenden knapp zwei Jahren rechtlich gesichert werden müssen. Das heißt: Für jedes Gebiet muss eine Naturschutzgebiets-Verordnung geschrieben und vom Kreistag verabschiedet werden – es geht um eine Gesamtfläche von 16.000 Hektar. „Da wir von der Verwaltung das allein nicht schaffen, haben wir sieben Gutachterbüros beauftragt, für acht Gebiete die Verordnungen vorzubereiten. Für sechs Gebiete machen wir das selbst oder ein benachbarter Landkreis, der größere Flächenanteile am Gebiet hat, übernimmt dies“, sagt Detlef Gumz. Das FFH-Gebiet Seeve bearbeitet das Gutachterbüro Planula.

Das geplante Schutzgebiet umfasst 885 Hektar, die sich in zwei Bereiche aufteilen: Die untere Seeveniederung mit ihren Wiesenvögeln und Schachblumen, mit dem Junkernfeld- und dem Steller See ist bereits als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen, die entsprechende Verordnung muss jetzt an die EU-Anforderungen angepasst werden. Vom Rangierbahnhof bis nach Inzmühlen in der Lüneburger Heide muss die Seeve und ihre Auen überhaupt erst unter Schutz gestellt werden. Das FFH-Gebiet schlängelt sich wie ein Lindwurm durch die Region. Es umfasst 428 Hektar und 28 Kilometer des insgesamt 42 Kilometer langen Flusslaufs.

Dass hier wertvolle Natur zu schützen ist, wurde bereits bei der Gebietsinventur (Kartierung) zur Meldung als FFH-Gebiet festgestellt. Jetzt gilt es, die besonders kniffeligen Fragen zu beantworten: Wo genau wird die Grenze des NSG gezogen? Welche Nutzer werden dadurch beeinträchtigt, und sind Beschränkungen etwa bei der Bewirtschaftung von Feuchtwiesen oder Wäldern nötig, die finanziell ausgeglichen werden müssen?

Der Umriss des neuen Seeve-NSG hat Ecken und Kanten – und kommt daher auf eine Gesamtlänge von 90 Kilometern. An einigen Stellen besteht Potenzial für „Grenzkonflikte“ etwa mit Landwirten. Das Büro Planula hat der Naturschutzabteilung eine Grenzziehung vorgeschlagen, die an manchen Stellen vom Umriss des gemeldeten FFH-Gebiets abweicht. Gumz und Braun schauen sich diese Stellen nun genauer an.

Etwas oberhalb der Horster Mühle liegt eine solche Stelle. Hier ist die Fluss­au noch strukturreich: Büsche und Bäume wechseln sich ab mit Wäldchen, Feucht- und Nasswiesen. Detlef Gumz läuft durch eine Feuchtwiese, die das Planungsbüro als zusätzliche FFH-Fläche vorschlägt: „Oh, hier sehe ich eine Rote-Liste-Art“, freut sich der Naturschutzexperte und zupft ein paar eher unscheinbare Halme aus dem Grünland: „Das ist juncus filiformis, die Faden-Binse.“ Ein paar Schritte weiter entdeckt Gumz weitere schützenswerte Pflanzen: „Das ist ja klasse. Den Wiesenteil müssen wir auf jeden Fall mitnehmen“, sagt er. „Okay“, antwortet Braun, „ich mache an den Planula-Vorschlag einen Haken dran.“ Ein Blick in die Seeve zeigt, dass auch beim Heidefluss selbst Verbesserungspotenzial besteht. „Die Seeve ist hier viel zu breit“, erläutert Gumz. „Zum einen ist noch der Rückstau der Wassermühle spürbar, zum anderen wurde der Fluss in der Vergangenheit in vielen Bereichen seines Laufes aufgeweitet. Dadurch gibt es keine differenzierte Niedrigwasser-, Mittelwasser- und Hochwasser-Uferbereiche, sondern nur Einheitsbrei.“ Der frühere Ausbau sollte dazu führen, dass anliegenden Wiesen oder Äcker besser entwässert werden. Die Flussnatur hat darunter gelitten. Ähnlich wie an Land sorgen vielfältige Lebensräume für Artenreichtum – jedes Tier, jede Pflanze findet dann eine spezielle Nische zum Überleben.

Ein besonderer Seeve-Bewohner ist das Meerneunauge. Weder Fisch noch Wurm, gehört es zu der Klasse der Rundmäuler. Das Neunauge ähnelt einem Aal und hat hinter seinen beiden Augen jeweils sieben runde Kiemenöffnungen, die wie Augen aussehen, daher der Name. „Luhe und Seeve gehören zu den bedeutendsten Gebieten, in denen Meerneunaugen vorkommen“, erläutert Gumz. Allerdings ist für sie an der Horster Mühle Schluss – die dortige Fischtreppe ist zu steil für Neunaugen. Und für eine neue, bessere Aufstiegshilfe fehlt das Geld.

Einige Flusskilometer aufwärts, bei Ramelsloh, ist im wahrsten Wortsinn ein weiteres Konfliktfeld zu sichtigen. Hier reichen ein Mais- und ein Getreideacker fast bis an das Seeve-Ufer heran, selbst der vorgeschriebene Gewässer-Abstand von fünf Metern, die nicht bewirtschaftet werden dürfen, wird hier nicht eingehalten.

„Durch den intensiven Ackerbau werden Pestizide und Düngemittel in die Seeve eingebracht“, sagt Stefan Braun. Dennoch soll hier die Schutzzone nicht erweitert werden, um Auseinandersetzungen mit dem Landwirt zu vermeiden. „Wir können Nutzungseinschränkungen zum Wohle der Allgemeinheit erlassen“, sagt Detlef Gumz. Ein Grundstückseigentümer sei verpflichtet, Naturschutzbelange mit zu berücksichtigen.

„Wenn die Nutzung der Fläche zum Schutz der Natur eingeschränkt wird, zahlt das Land Niedersachsen Erschwernisausgleich“, erläutert Gumz. „Für Grünland gibt es das schon lange, und neuerdings auch für forstwirtschaftlich genutzte Wälder.“

Eines kann der Naturschutzfachmann jetzt schon versprechen: Wassersportler und Erholungssuchende müssen auf „ihre“ Seeve nicht verzichten, wenn sie zum Naturschutzgebiet wird. Wer den Fluss entlang paddeln will, muss sich schon heute an Regeln halten, darf etwa nur an ausgewiesenen Stellen anlegen. Und Hundebesitzer sollten beim Spaziergang ihre Lieblinge ohnehin anleinen, Naturschutzgebiet hin oder her.