Buchholz. Die meisten Buchholzer nehmen die Gebührenerhöhung klaglos hin: Von Hamburger Preisen ist die Stadt noch weit entfernt.

Bisher hat eine halbe Stunde Parken in der Buchholzer Innenstadt 25 Cent gekostet. Am Freitag tritt nun die erste Gebührenerhöhung seit Einführung des kostenpflichtigen Parkens vor 20 Jahren in Kraft. Künftig zahlen Autofahrer, die ihr Fahrzeug innerhalb der gebührenpflichtigen Zone der Innenstadt abstellen, 40 Cent für eine halbe Stunde.

Die meisten Autofahrer sehen die Erhöhung um immerhin 60 Prozent gelassen, wie eine Abendblatt-Umfrage ergab. Marco Schrieber ist für eine Firma aus dem Buchholzer Gewerbegebiet ab und zu in der Innenstadt unterwegs. „Im Vergleich zu anderen Städten ist das doch ok“, sagt er, während er einen Parkschein aus dem Automaten vor dem Rathaus zieht. In Hamburg sei es doch normal, für eine Stunde zwei Euro zu zahlen. Eine junge Frau findet die Preiserhöhung dagegen „bescheiden, sehr bescheiden“.

Auch die Autofahrer, die auf dem Platz vor dem Citycenter parken, können größtenteils gut damit leben. „Wenn es die erste Erhöhung seit 20 Jahren ist, dann ist das doch allemal gerechtfertigt“, meint ein älterer Herr. „80 Cent für eine Stunde – wo findet man das denn noch?“ Er mache sich allenfalls Gedanken darüber, dass 40 Cent eine Summe ist, die man vielleicht nicht immer passend dabei hat.

Am Automaten an der Schützenstraße diskutieren eine Autofahrerin und ein Autofahrer spontan über die Gebührenerhöhung. Während ihr nur das Wort „entsetzlich“ einfällt, meint er, eine Erhöhung von 25 auf 40 Cent sei doch lächerlich: „Fahren Sie doch mal nach Hamburg und schauen Sie, was es dort kostet. Und dann können Sie noch nicht mal lange parken, meistens ist die Parkdauer doch auf höchstens eine Stunde begrenzt.“ Ein weiterer Passant weist zudem darauf hin, dass man in Buchholz im Parkhaus Süd für 1,50 Euro einen ganzen Tag lang parken kann.

Am Freitag werden die Automaten im Stadtgebiet auf die neuen Gebühren eingestellt, die Arbeiten sollen von 13 bis 18 Uhr dauern, teilt die Stadt mit. Wie bisher wird die Parkgebühr zunächst für eine volle halbe Stunde abgerechnet, danach wird die Parkzeit dem eingeworfenen Münzbetrag entsprechend berechnet.

Demnach kann man beispielsweise für 60 Cent 45 Minuten oder für einen Euro anderthalb Stunden parken. Unverändert bleibt die Gebühr von zehn Cent für maximal 15 Minuten parken. Außerdem gibt es – anders als in Hamburg – keine zeitliche Begrenzung beim Parken. Einzige Ausnahme sind die Parkplätze vor der Post – hier darf man nicht länger als eine halbe Stunde parken.

Das Parken ist innerhalb der Innenstadt sowie am Krankenhaus montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr gebührenpflichtig, sonnabends nur in der Innenstadt von 9 bis 13 Uhr. An den vier Sonnabenden im Advent sowie an Feiertagen werden keine Gebühren erhoben.

Die Gebührenerhöhung ist Bestandteil der Haushaltssatzung für 2016, die der Stadtrat im Dezember mit breiter Mehrheit beschlossen hatte. Im Mai hatte der Rat auch der Satzung zur Gebührenordnung zugestimmt. Lediglich die FDP hatte dagegen gestimmt, die Liberalen hätten sich die Abstimmung mit der Kaufmannschaft gewünscht und sorgten sich darum, dass Kunden Buchholz meiden könnten. SPD, Grüne und Piratenpartei argumentierten ähnlich wie die Buchholzer gestern: Im Vergleich zu anderen Städten seien auch die höheren Gebühren angemessen.

In diesem Jahr erhofft sich die Stadt durch die Parkgebührenerhöhung Mehreinnahmen von 100.000 Euro, ab 2017 von 200.000 Euro jährlich. Die Gesamteinnahmen der sogenannten Parkraumbewirtschaftung lägen dann bei 660.000 Euro. Das Geld wird dem allgemeinen Haushalt zugeführt und ist für keinen bestimmten Zweck vorgesehen.

Gebührenfrei parken lässt es sich in Buchholz trotzdem: Einige Geschäfte erstatten ihren Kunden die Gebühr beziehungsweise halten Kundenparkplätze bereit. Zum anderen ist beispielsweise ein Teil der Steinstraße gebührenfrei, hier genügt die Parkscheibe. Wer einen kleinen Fußweg nicht scheut, kann sein Auto auch auf der Schotterfläche nördlich der Bahngleise abstellen.