Harburg. Öffentlichkeitsfahndung soll nach Vergewaltigung Hinweise auf 16 und 21 Jahre alte Verdächtige bringen. Belohnung ausgelobt.
Drei Wochen nach der Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Harburg sucht die Polizei jetzt mit Fotos nach einem Jugendlichen und einem jungen Mann, die dringend verdächtig sind, an dem Missbrauch und der versuchten Ermordung des Opfers beteiligt gewesen zu sein. Ein Richter hatte zuvor die Öffentlichkeitsfahndung genehmigt.
Während sich zwei weitere Jungen und ein Mädchen im Alter von 14 bis 16 Jahren bereits in Untersuchungshaft befinden, sind Alexander Nicolas Kampf, 16, und Bosko, Pavlovic, 21, seit der Tat am frühen Morgen des 11. Februar untergetaucht. Personenfahnder sind auf die in Harburg gemeldeten Verdächtigen angesetzt.
Belohnung ausgesetzt
Auf Missbrauch, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung lautet der Haftbefehl, mit dem nach dem Jugendlichen, der im Internet als Ausbildungsort „Zuhälterschule“ angibt, und dem 21-Jährigen gesucht wird. Sie sollen gemeinsam mit den bereits Festgenommenen die 14-Jährige bei einer Party in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Bornemannstraße mit Alkohol abgefüllt und das Mädchen, als es bereits besinnungslos war, vergewaltigt haben.
Anschließend, so der Tatvorwurf, warfen die Jugendlichen das Opfer leicht bekleidet in einen Hinterhof, wo die 14-Jährige fast erfroren wäre. Bei der Festnahme der drei mutmaßlichen Mittäter am 25. Februar konnte auch ein Handy sichergestellt werden, mit dem die Tat offenbar gefilmt wurde. Es soll zeigen, wie sich drei der Männer an der durch Alkoholkonsum völlig wehrlosen Frau vergehen.
Für Hinweise, die zur Ergreifung der Beschuldigten führen, hat die Staatsanwaltschaft 1500 Euro Belohnung pro Person ausgesetzt. Ermittler schließen jedoch nicht aus, dass sich die aus Serbien stammenden Männer in das Ausland abgesetzt haben. Ob ein internationaler Haftbefehl gegen die Gesuchten besteht, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Die jetzt veröffentlichten Fotos belegen jedoch, dass die Staatsanwaltschaft keinen Anhaltspunkt auf einen Aufenthaltsort der Gesuchten hat.
Wann kommen Minderjährige in Untersuchungshaft?
Dass die drei anderen Jugendlichen bereits in Untersuchungshaft sind, lässt darauf schließen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Minderjährige können zwar generell unter den gleichen Bedingungen in Untersuchungshaft kommen wie Erwachsene, also wenn ein dringender Tatverdacht besteht sowie ein Haftgrund wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr. Insbesondere aber, wenn die Verdächtigen jünger als 16 Jahre sind, sieht das Jugendgerichtsgesetz die Zulässigkeit der U-Haft wegen Fluchtgefahr nur eingeschränkt vor, etwa wenn sich der Jugendliche dem Verfahren bereits entzogen, Anstalten zur Flucht gemacht oder keinen festen Wohnsitz hat. „Es muss außerdem stets geprüft werden, ob anstelle eines Haft- auch ein Unterbringungsbefehl in Betracht kommt“, so Oberstaatsanwalt Carsten Rinio. In so einem Fall könnte der Tatverdächtige in einem Heim der Jugendhilfe untergebracht werden.
Ist diese Möglichkeit ausgeschlossen, sieht Paragraf 72 des Jugendgerichtsgesetzes vor, dass das Verfahren mit „besonderer Beschleunigung“ durchzuführen ist. Generell beträgt die maximale Dauer einer Untersuchungshaft sechs Monate. Diese Zeit darf nur überschritten werden, wenn sich beispielsweise die Ermittlungen als besonders umfangreich erweisen und so die Haftfortführung rechtfertigen. Für Zeugen, die Angst haben, den Tätern vor Gericht gegenüberzustehen, bietet die Hamburger Justizbehörde, kommt es zum Prozess, eine persönliche Betreuung an.
Im Fall des in Harburg vergewaltigten Mädchens dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes für Sexualdelikte an. Wer Hinweise zu den Aufenthaltsorten von Alexander Nicolas Kampf und Bosko Pavlovic geben kann, wird gebeten, sich unter 040/4286-56789 bei der Polizei zu melden.