Harburg. FDP-Bezirksabgeordneter Carsten Schuster empört über die Holzhammer-Methode

Der Harburger FDP-Bezirksabgeordnete Carsten Schuster wirft dem rot-grünen Hamburger Senat eine Holzhammermethode durch die Anwendung des sogenannten Polizeigesetzes bei der Einrichtung von Wohnunterkünften im Bezirk Harburg vor. Schuster: „Inflationär wendet der Senat das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) an, setzt sich über Entscheidungen der Bezirksversammlung hinweg und brüskiert die ihm unterstellte Bezirksverwaltung! Die geplante Erweiterung der Unterkunft in der Wetternstrasse ist ein weiterer Beleg für die Holzhammer Methode. Bereits Mitte Oktober hat der Senat das Bezirksamt Harburg schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Erweiterung der Unterkunft um 78 Plätze geplant ist. Dabei den erfolgten Widerspruch des Bezirksamtes ebenso ignoriert wie den Beschluss der Bezirksversammlung Harburg, dort keine weiteren Plätze mehr zu schaffen. Unter Anwendung des Polizeirechts sollte hier drohende Obdachlosigkeit abgewehrt werden, eine Anhörung der Volksvertreter im Nachgang ohne Einflussmöglichkeiten erfolgen. Der erfolgte Baubeginn wurde nun aber nach erfolgter Presseberichterstattung gestoppt und nach dem Auftraggeber wird intern gefahndet.“

Schuster beklagt, dass statt Unterbringungsplätzen, und einer vom Senat erklärten Gefahrenabwehr nun erneut eine Beschädigung der Demokratie in Reinkultur entstehe. Das Bezirksamt habe auf seine Kleine Anfrage 20- 1115 erklärt, keine detaillierten Erkenntnisse über die Notwendigkeit aller nach SOG erfolgten Maßnahmen und Schaffung von Unterkünften im Bezirk Harburg zu haben.

Nach den Worten von Schuster gibt es hiervon schon eine ganze Reihe. So wurde neben der Schaffung von Erstaufnahmen im Bezirk, auch die Folgeunterkunft auf dem Flüchtlingsschiff im Harburger Binnenhafen unter Anwendung des Polizeirecht geschaffen. Dieses konnte aber erst Monate später vollständig belegt werden. Die im SOG unter Paragraf vier geregelte Verhältnismäßigkeit sieht jedoch vor, dass eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet sein muss!

Schuster: „Wir fordern den Senat auf, drohende Obdachlosigkeit im Einzelfall, durch kurzfristig realisierbare Maßnahmen abzuwenden. Den inflationären Missbrauch des SOG unverzüglich zu stoppen und den Bezirk nicht länger als Befehlsempfänger ohne Beteiligungsrechte zu betrachten, sondern das gültige Bezirksverwaltungsgesetz einzuhalten!“