Harburg. Die Frau hatte selbst den Notruf gewählt und sagte, sie habe den leblosen Säugling entdeckt. Dem Jugendamt war die Familie bekannt.

Nach dem Tod eines fünf Monate alten Säuglings ermittelt die Mordkommission gegen die 28 Jahre alte Mutter. Der kleine Junge hatte am Sonnabendabend leblos in seinem Bettchen gelegen. Die Polizei geht nach dem Vorliegen des Obduktionsberichts davon aus, dass ein Fremdverschulden am Tod des Babys vorliegt. Das zuständige Amtsgericht erließ noch am Sonntag einen Haftbefehl gegen die Mutter.

Am Sonnabend gegen 20.45 Uhr hatte die Mutter selbst Notarzt und Rettungswagen in ihre Wohnung im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses an der Gaiserstraße gerufen. Sie habe ihr Kind zum Schlafen ins Bett gelegt, es zugedeckt und später leblos vorgefunden, hatte sie über Notruf gemeldet. Ein kurz darauf eintreffender Notarzt versuchte den kleinen Jungen zu reanimieren. Aber vergeblich. Erst kurz nach 21 Uhr rückte die Polizei an, die von der Feuerwehr informiert wurde. „Die Beamten nahmen die Frau in ihrer Wohnung vorläufig fest, da ein Fremdverschulden am Tod des Säuglings nicht auszuschließen war“, sagte Hauptkommissarin Tanja von der Ahé.

Es hat Probleme zwischen Mutter und Vater gegeben

Die Mordkommission ist ein­geschaltet. In der Wohnung sicherten die Beamten Spuren. Die Mutter wurde ins Polizeipräsidium gebracht und vernommen. Sie habe eine Aussage gemacht, hieß es. Über Details wurde am Sonntag noch nichts bekannt. Auch Einzelheiten zur Obduktion gab es noch nicht. Offenbar haben die Ergebnisse aber die Mutter belastet. Deshalb auch wollte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Untersuchungshaft stellen.

Der Vater des Babys war am Sonnabendabend nicht in der Wohnung. Er wurde von der Polizei an seiner Arbeitsstelle über den Tod seines Sohnes informiert. Anschließend kümmerten Angehörige des Kriseninterventionsteams des DRK-Harburg sich um den Mann.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei hatte es in den letzten Monaten keine Hinweise auf eine Kindswohlgefährdung gegeben. Das Jugendamt hätte zwar mit der Familie zu tun gehabt. Dabei soll es aber nicht um eine Vernachlässigung des Babys oder eine Gefahr für das Kind gegangen sein. Vielmehr soll es um Beziehungsprobleme in der Partnerschaft von Vater und Mutter gegangen sein, die seit etwa zwei Jahren zusammenleben, aber nicht verheiratet sind.

In der Wohnung selbst hätten sich am Sonnabend ebenfalls keine Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung gefunden.