Winsen. Die Müllentsorgung im Landkreis Harburg wird neu aufgestellt. 2019 endet zudem der Vertrag mit der Stadtreinigung Hamburg.
Der Landkreis Harburg will bei der Müllentsorgung neue Wege gehen. Vom Jahr 2019 an soll zum einen die Biotonne für Privathaushalte kommen, zum anderen endet dann auch der für 20 Jahre geschlossene Entsorgungsvertrag für Hausmüll mit der Stadtreinigung Hamburg. Um einen neuen Anbieter zu finden, will der Landkreis Harburg im Verbund mit den Landkreisen Stade, Rotenburg/Wümme und dem Heidekreis eine europaweite Ausschreibung der Dienstleistung auf den Weg bringen.
Während die Politik eine Abstimmung zu Letzterem bei der jüngsten Sitzung des Kreisumweltausschusses auf die nächste Sitzung vertagte, um sich vorab besser über die unterschiedlichen Verfahren zur Müllentsorgung zu informieren, votierten die Ausschussmitglieder bei vier Gegenstimmen für eine flächendeckende Einführung der Biotonne zum Jahr 2019.
Meyer: „Als ländlich geprägter Landkreis brauchen wir eine solche Tonne nicht“
Für die Übergangszeit sollen an den vier Annahmestellen des Landkreises Sammelbehälter für Küchenabfälle aus privaten Haushalten aufgestellt werden. So will der Landkreis der gesetzlichen Pflicht zur Getrenntsammlung biologischer Abfälle entsprechen. Außerdem soll die vierwöchentliche Straßensammlung von Gartenabfällen zunächst bis 2020 weitergehen.
Bei den Politikern wurde sowohl die Ausschreibung der Hausmüllentsorgung als auch die Einführung der Biotonne unterschiedlich bewertet. Die CDU-Fraktion beispielsweise sah bei der Biotonne keinerlei Notwendigkeit. „Als ländlich geprägter Landkreis brauchen wir eine solche Tonne nicht“, sagte Heike Meyer. Außerdem sei sie hygienisch bedenklich.
Matthias Westermann (SPD) sagte, dass man von 2019 an mit so einer Haltung nicht mehr durchkomme und verwies auf die EU-Vorgaben. Zuvor hatte bereits das niedersächsische Umweltministerium darauf hingewiesen, dass die Einführung der Tonne für die noch ausstehenden acht Landkreise und Städte im Land unumgänglich sei.
Harald Stemmler (WG) warf in den Raum, dass es für ländliche Regionen bestimmte Ausnahmeregelungen für die Biotonne gebe. Wenn das mit in die Beschlussempfehlung hineinkomme, wolle er dafür stimmen.
Die Leerung der Biotonnen soll ganzjährig im zweiwöchentlichen Rhythmus erfolgen
Die Kreisverwaltung bewertete die Einführung der Biotonne ökologisch nur dann als sinnvoll, wenn die Energiegewinne durch die Verwertung der Bioabfälle den zusätzlichen CO2-Eintrag in die Atmosphäre, den die getrennte Sammlung von Bioabfällen mit sich bringt, übersteigen. Andernfalls wäre die Verbrennung der Bioabfälle in einer modernen Müllverbrennungsanlage ökologisch sinnvoller.
Die Leerung der Biotonnen soll ganzjährig im zweiwöchentlichen Rhythmus erfolgen. Was den Hausmüll anbelangt, gibt es laut Verwaltung zwei Möglichkeiten. Die eine wäre die für die Bürger kostengünstigere vierwöchentliche Leerung. Diese wäre vertretbar, da kein Bioabfall mehr im Müll enthalten sei, der unangenehme Gerüche produziere. Andererseits könnte auch die derzeitige vierzehntägliche Leerung der Hausmülltonnen beibehalten werden. Unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten sieht die Verwaltung dafür aber keine Vorteile. Der Kreistag wird in seiner Sitzung am 8. Oktober über das Thema entscheiden.
Was die gemeinsame Ausschreibung der Hausmüllentsorgung mit den drei Nachbarlandkreisen angeht, vertagten die Ausschussmitglieder die Abstimmung, damit das zuständige Ingenieurbüro ATUS auf der nächsten Sitzung über die Verfahren der Abfallentsorgung informiert und ihnen berichtet, welche Punkte mit aufgenommen werden sollten.
Vor allem die Grünen hatten sich dafür eingesetzt, dass der Landkreis das Zepter in der Hand behält, sich auf den neuesten Stand der Technik bringen lässt und die Kriterien einer Ausschreibung selbst definiert. „Für mich ist es ein Unterschied, ob wir vorher diskutieren, wie die Ausschreibung aussieht, oder ob wir einfach einen Text vorgelegt bekommen und dazu etwas sagen“, urteilte Elisabeth Bischoff.
Auch Matthias Westermann (SPD) fand, man müsse vorab beispielsweise die Dauer des Entsorgungsvertrags festlegen, welche Kriterien die Müllverbrennungsanlage erfüllen solle oder welche Anforderungen man an den Bieter stelle. „Wir wollen Vorgaben machen“, pflichtete ihm seine Parteikollegin Christa Beyer bei.
Einzig die CDU fand, man könne den Experten auch so vertrauen. „Den Ausschreibungstext verfasst nicht Lieschen Müller, sondern das Ingenieurbüro ATUS“, sagte Willy Isermann.