Wilhelmsburg. Regionalausschuss darf das Ende von Musikveranstaltungen in Wilhelmsburg nicht mehr pauschal begrenzen. Regelung aus 2009 ist nicht rechtmäßig.
Die Politiker Wilhelmsburgs dürfen das Ende von Festivals im Freien auf der Elbinsel nicht mehr pauschal begrenzen. Ein entsprechender Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte aus dem Jahr 2009, der dem Regionalausschuss Wilhelmsburg das Recht einräumte, Musikveranstaltungen bis 22 Uhr zu beschränken und über Abweichungen für die Nacht selbst zu entscheiden, sei rechtswidrig. Das hat jetzt das Bezirksamt dem Regionalausschuss mitgeteilt.
Das neue Recht für die Regulierung von Eventlärm in Wilhelmsburg geht auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zu den Bühnenzeiten beim Dockville-Festival zurück.
Der Dockville-Veranstalter, die Hamburger Kopf & Steine GmbH, hatte sich im vergangenen Jahr gegen die Auflage zur Wehr gesetzt, dass Konzerte auf den beiden Hauptbühnen am Freitag nur bis 23 Uhr und nicht wie gewünscht eine Stunde länger bis 24 Uhr dauern dürfen. Diese Betriebszeitbeschränkung war nach Auffassung der Verwaltungsrichter rechtswidrig.
Trotzdem darf der Bezirk Hamburg-Mitte beim Dockville-Festival in diesem Jahr (21. bis 23. August) bestimmen, wann die Musik nachts zu enden hat. Der Grund dafür liegt darin, dass die große Hauptbühne am Reiherstiegknie zu dem Gelände des neuen Wilhelmsburger Inselparks gehört und damit auf öffentlichem Grund und Boden steht.
Deshalb muss sich die Kopf & Steine GmbH eine Sondernutzungserlaubnis einholen. Das hat der Dockville-Veranstalter getan und eine Betriebszeit der Hauptbühnen am Freitag von 15 bis 24 Uhr und am Sonnabend von 12 bis 24 Uhr beantragt.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg darf zwar nicht mehr über die Bühnenbetriebzeit entscheiden, aber dem Cityausschuss der Bezirksversammlung Mitte eine Empfehlung aussprechen. Wegen der „erheblichen kommunalen Bedeutung“ des Dockville-Festivals für die Elbinsel und die gesamte Stadt Hamburgs bittet der Regionalausschuss einstimmig den Cityausschuss, die gewünschten Betriebszeiten zu gewähren.
Damit dürfte Dockville in diesem Jahr am ersten Festivaltagtag, dem Freitag, eine Stunde länger feiern, als es Wilhelmsburgs Politiker im vergangenen Jahr erlaubt hatten.
Das neue Recht zur Regulierung von Eventlärm in Wilhelmsburg bringt vor allem Veranstaltern von Festivals und Konzerten im Freien auf privaten Grundstücken mehr Freiheiten. Während das Bezirksamt auf öffentlichen Flächen Auflagen erteilen darf, kann die Behörde auf privaten Flächen das Ende der Veranstaltung nicht mehr vorschreiben.
Länger feiern als im Vorjahr dürfte demnach der Hamburger Veranstalter „Tekkno ist grün“ auf dem ehemaligen Werftgelände am Neuhöfer Damm. Der Regionalausschuss ihm im vergangenen Jahr noch untersagt, sein Techno-Festival „Hafengrün“ länger als bis 22 Uhr zu feiern.
„Hafengrün“-Veranstalter Jörn Behrens betonte damals, er würde die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen einhalten und fühlte sich zu Unrecht eingeschränkt.
Im Regionalausschuss Wilhelmsburg sorgte jetzt die Frage für Verwirrung, welche Veranstaltungsflächen im Freien in Wilhelmsburg überhaupt öffentlich und welche privat seien.
Während der Inselpark städtisch ist und das Bezirksamt Veranstaltern Auflagen erteilen darf, gelten nach Auskunft des Bezirksamtes Hamburg-Mitte Flächen der Hamburg Port Authority und des städtischen Immobilienverwaltungsunternehmens Sprinkenhof GmbH als privat, so dass Veranstalter dort länger feiern dürften.
Der Wilhelmsburger Politiker Stefan Dührkop (Die Linke) ist darüber nicht glücklich: „Ich möchte nicht, dass uns das Mitbestimmungsrecht auf irgendwelchen öffentlichen Flächen, die privat geworden sind, weggenommen wird.“
Das neue Recht bedeutet keine grenzenlose Freiheit für Veranstalter von lauten Musikveranstaltungen im Freien. Sie müssen wie bisher auch den gesetzlichen Lärmschutz einhalten. Was Anwohner aushalten müssen und wo nächtliche Musikveranstaltungen ihre Grenze finden, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2003 definiert.
Demnach dürfen Rockkonzerte Lärmschutzwerte ausnahmsweise überschreiten, wenn es sich um eine Veranstaltung von kommunaler Bedeutung handelt, die an nur einem Tag des Jahres stattfindet und weitgehend die einzige in der Umgebung bleibt. Dies gelte in aller Regel aber nur bis Mitternacht, so die Richter.
Mittes Bezirksamtsleiter Andy Grote (SPD) hat eine Initiative auf Senatsebene gestartet, den Umgang mit Open-Air-Veranstaltungen auf privatem Grund in ganz Hamburg einheitlich zu regeln. In diesem Jahr wird sich das aber nicht mehr auswirken.