Chronisch kranker Harburger wurde von Amt zu Amt geschickt. Nun ist er versorgt
Harburg. Stefan P. kann aufatmen. Das Harburger Jobcenter hat seinen Fehler eingeräumt und zahlt dem 52 Jahre alten Harburger Hartz IV, bis die Erwerbsunfähigkeitsrente überwiesen wird. Wie das Abendblatt berichtete, liefen de Ansprüche des ehemaligen Lagerleiters auf Arbeitslosengeld I am Donnerstag, 23. Mai, aus. Im März hatte P. einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente beim Rentenversicherer gestellt. Der 52-Jährige musste die Zeit bis zum Rentenbescheid überbrücken. Doch kein Amt fühlte sich zuständig.
Seine Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit in Harburg schickten ihn zum Harburger Jobcenter. Dort stellte P. einen Antrag auf Hartz IV. Zwei Wochen später kam die schriftliche Ablehnung. Der Sachbearbeiter im Jobcenter schickte den verzweifelten Mann zum Fachamt Grundsicherung, wo man angeblich zuständig für ihn sei. Hier schickten ihn die Mitarbeiter zurück zum Jobcenter.
In seiner Verzweiflung wandte sich Stefan P. an das Hamburger Abendblatt. Die Recherche ergab, dass in der Tat das Jobcenter für Stefan P. zuständig ist und ihm im Sinne der Nahtlosregelung den Lebensunterhalt bezahlen muss, bis seine Erwerbsunfähigkeit festgestellt und über den Rentenantrag entschieden ist. Auf Nachfrage musste Jobcenter-Sprecherin Kirsten Maaß Fehler bei der Bearbeitung des Antrages auf Hartz IV von Stefan P. einräumen. Für Donnerstagmorgen wurde P. zum Termin gebeten. "Mit fällt ein Stein vom Herzen. Man hat mir zugesichert, dass ich mir keine Sorgen machen muss, und dass ich jetzt doch Anspruch auf Hartz IV habe, bis meine Rente durch ist. Vor ein paar Tagen noch wusste ich wirklich nicht weiter und hatte Angst, meine Miete nicht mehr zahlen zu können. Aber jetzt hat sich alles zum Guten gewendet", sagt P. nach dem Gespräch im Harburger Jobcenter.