Bürgerinitiative will Planfeststellungsbeschluss für Erdgasleitung juristisch prüfen lassen
Stöckte. Nach wochenlangem Warten liegt er nun vor: der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Nordeuropäischen Erdgaspipeline. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die beiden niedersächsischen Abschnitte der Norddeutschen Erdgasleitung (NEL) von der Elbe bis Hittbergen und von Hittbergen über Achim nach Rehden genehmigt.
Die Planfeststellungsbeschlüsse beinhalteten unter anderem die Genehmigungen zum Bau zum Betrieb der Leitung sowie Baugenehmigungen für Schieberstationen entlang der Leitung, heißt es in einer Presseerklärung des LBEG.
Der Planfeststellungsbeschluss dürfte auf Widerstand in der Bevölkerung stoßen. Denn nach wie vor sieht er den Trassenverlauf mitten durch das Wohngebiet von Stöckte vor. Auch im benachbarten Stelle hatten 200 Bürger und die Gemeinde Einspruch eingelegt - hier soll die Leitung in Nähe einer Schule verlegt werden.
Die Genehmigung sei letztendlich unter umfangreichen Auflagen erteilt worden, da die Umweltverträglichkeit und die Sicherheit der Leitung nachgewiesen werden konnte, heißt es von Seiten der LBEG. So solle in Stöckte zum Beispiel das sogenannte Microtunneling-Verfahren eingesetzt werden. Demnach wird die Leitung durch eine geschlossene Röhre verlegt - und zwar tiefer unter der Erde, als bei einem offenen Verlauf. Auch im Bereich Stelle-Ashausen seien eine Tieferlegung der Leitung sowie zusätzliche technische und organisatorische Sicherungen geplant.
"Für uns reicht das nicht aus", sagte Volker Beecken von der Bürgerinitiative Stöckte auf Nachfragen der Rundschau, "wir wollen nach wie vor eine Verlegung durch Stöckte verhindern." So wolle die Bürgerinitiative rechtlich prüfen lassen, inwiefern sie gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen kann.
Auch die Stadt Winsen hatte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Korrektur-Forderungen eingereicht. So habe man zum Beispiel einen Mindestabstand zwischen Pipeline und Wohnbebauung von mindestens 200 bis 400 Metern gefordert. Weiterhin solle die Gaslinie mindestens 1,50 bis zwei Meter unter der Erde verlaufen, und eine Querung des Stöckter Deichs lehnte die Stadtverwaltung ganz ab. Bei einem südlichen Trassenverlauf hätte diesen Punkten entsprochen werden können. Es seien aber nie Trassenalternativen untersucht worden, heißt es aus dem Rathaus. "Wir werden den Planfeststellungsbeschluss von unserem Rechtsbeistand prüfen lassen und sehen, welche unserer Forderungen berücksichtigt worden sind", sagte Theodor Peters, Stadtsprecher in Winsen.
Die Erdgasleitung soll jährlich 21,8 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas bei Greifswald an der Ostsee übernehmen und bis in die Nähe von Rehden südlich von Bremen transportieren. Die Erdgasleitung dient der Infrastrukturplanung der Europäischen Union durch den Ausbau der Fernleitungskapazität auf der Achse Deutschland, Belgien und Großbritannien.
Bereits Anfang Februar hatte das Bergamt Stralsund die Genehmigung für den Abschnitt der NEL in Mecklenburg-Vorpommern erteilt.
Mit den Genehmigungen enden zwei Verfahren, die im August 2009 begonnen hatten. Im Mai beziehungsweise Juni 2010 hatten zwei mehrtägige Erörterungstermine in Boitzenburg an der Elbe und in Rotenburg, Ortsteil Mulmshorn, stattgefunden.