* Gesichter sollen vor der Veröffentlichung verschleiert werden.
Kfz-Kennzeichen sollen vor der Veröffentlichung der Aufnahmen unkenntlich gemacht werden.
* Es gibt die Möglichkeit, Widerspruch zur Entfernung oder Unkenntlichmachung eines Gebäudes durch einen Bewohner oder Eigentümer einzulegen. Google will derartige Widersprüche bearbeiten.
* Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden oder Grundstücken sollen bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt werden. Voraussetzung ist eine Identifizierung des Grundstücks, der Person oder des Fahrzeugs.
* Geplante Befahrungen sollen mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit im Internet rechtzeitig vorher bekannt zu geben. Dies soll bis zu zwei Monate im Voraus veröffentlicht und ständig aktualisiert werden.
* Die Liste der Orte, die angefahren werden, soll genauer werden.
* Die Widerspruchsmöglichkeit besteht auch nach der Veröffentlichung noch. Die Rohdaten werden zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verbesserung der Technologie zur Unkenntlichmachung von Gesichtern, Kfz-Kennzeichen und Gebäudeansichten benötigt.
* Das Löschen der Rohdaten soll passieren, indem die Ergebnisse aus dem Prozess zur Unkenntlichmachung in die Rohdaten übernommen werden, sobald die Rohdaten nicht mehr erforderlich sind.
* Rohdaten, die aufgrund eines Widerspruchs zu entfernen sind, werden gelöscht. Die Unkenntlichmachung dieser Daten in den Rohdaten wird bereits vor der Veröffentlichung vorgenommen, wenn der Widerspruch bis zu einem Monat vor Veröffentlichung bei Google eingeht. Später eingehende Widersprüche führen zu einer Löschung in den Rohdaten binnen 2 Monaten.
* Die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses wird zugesichert.
* Im Falle von Verknüpfungen des Dienstes durch andere Anbieter behält sich Google das Recht vor, die Schnittstelle zu unterbinden.
* Die Prozesse der technischen und organisatorischen Maßnahmen sollen vorgelegt werden. Insbesondere gehört hierzu auch eine deutliche Beschreibung des Umgangs mit den Daten von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur Löschung.
* Die bei Google eingelegten Widersprüche werden zeitnah bestätigt.
* Widerspruch kann schriftlich und virtuell eingelegt werden:
Google Germany, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q7