Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klagen von zwei Autohof-Gegnern abgewiesen. Wie berichtet, hat die Gemeinde Evendorf im Sommer einen...

Lüneburg/Evendorf. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klagen von zwei Autohof-Gegnern abgewiesen. Wie berichtet, hat die Gemeinde Evendorf im Sommer einen Bebauungsplan erlassen, nachdem an der A 7 ein Autohof gebaut werden kann. Der US-Konzern Flying J will auf rund 114 000 Quadratmetern einen Autohof der Superlative bauen. Geplant sind unter anderem ein Hotel, Geschäfte, 312 Stellplätze für Lkw und für 140 Autos. Seit dem 1. Oktober liegt Flying J die Baugenehmigung vor.

Zwei Einwohner aus dem benachbarten Döhle und aus Evendorf haben geklagt und einen Baustopp beantragt, weil der Bebauungsplan rechtswidrig sei. Es fehle, so die Kläger, an der Abwägung wirtschaftlicher, ökologischer und verkehrlicher Belange, die Schädigung der Natur sei nicht ausreichend beachtet worden.

Das sieht das Gericht anderes. Wolfgang Siebert, Sprecher des Verwaltungsgerichtes, sagte: "Die Nachbarn werden nicht in eigenen subjektiven Rechten verletzt. Das Bauvorhaben verstößt nicht gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme." Der Autohof an der A 7 sei für die Menschen in Döhle und Evendorf zumutbar.