Lüneburg/Evendorf. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Antrag des Buchholzer Vereins Naturfreunde auf "einstweilige Anordnung" abgelehnt und damit insgesamt den Gegnern der Logistikzentren im Landkreis Harburg eine herbe Schlappe beigebracht. Der Bebauungsplan der Gemeinde Egestorf ist nach Auffassung der Gerichts als Grundlage ausreichend für den Bau des Autohofes, den Flying J an der A 7-Abfahrt Evendorf plant aus. Wie berichtet, wollten die Naturfreunde mit ihrem Antrag vor Gericht ein Raumordnungsverfahren erzwingen. Die Naturfreunde, der BUND und die Bürgerinitiativen im Landkreis Harburg bauen darauf, mit diesen Raumordnungsverfahren Autohöfe und Logistikparks stoppen zu können. Bauvorhaben dieser Größenordnung seien, so ihre Begründung, nicht mit dem geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm vereinbar.

"Die Naturfreunde haben kein Anspruch darauf, dass ein Raumordnungsverfahren eingeleitet wird. Ob ein solches Verfahren zusätzlich eingeleitet wird, liegt im Ermessen der genehmigenden Behörde", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Siebert der Harburger Rundschau. In der Kreisverwaltung wurde der Richterspruch positiv aufgenommen. Erster Kreisrat Rainer Remple: "Wir fühlen uns vom Verwaltungsgericht in unserer Rechtsauffassung bestätigt." Im Übrigen wolle man nun zunächst die Urteilsbegründung abwarten, die liege im Moment der Kreisverwaltung noch nicht vor.