Neonazi-Prozeß

Die Polizeidirektion Lüneburg wird in der Sache um den Polizeieinsatz bei der Geburtstagsfeier von Stefan Silar in Dibbersen wohl vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Zunächst will die Behörde die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts (VG) abwarten. "Die Gründe, die das Gericht in seiner kurzen Presseerklärung genannt hat, überzeugen nicht", sagt Polizeipräsident Friedrich Niehörster. Wie berichtet, hatte das VG Lüneburg dem Rechtsradikalen Stefan Silar Recht gegeben, der sich durch einen Polizeieinsatz während seiner Geburtstagsparty im November 2005 in seinen Grundrechten verletzt sah. Während der Feier sollte Skinhead-Musik gespielt werden, die Polizei hatte 115 Platzverweise ausgesprochen.