Dibbersen/Lüneburg. Er wollte einfach nur seinen Geburtstag feiern, sagt Stefan Silar. 184 Einladungen hatte der 32jährige verschickt, aber nur halb soviel Gäste kamen in die Schützenhalle Dibbersen am 19. November 2005. Die Polizei hatte von der geplanten Party Wind bekommen und mit 251 Beamten den angereisten Gästen Fragen gestellt, Daten abgeglichen und Autos durchsucht. Ergebnis: Messer, Baseballschläger und elf indizierte CDs mit verbotener rechter Musik. Und 115 Platzverweise. Die Party war im Eimer. Und Silar sauer.

Eine Band hatte spielen sollen, "Path of Resistance" aus Rostock. Hardrock, sagt Stefan Silar. Rechtsrock, sagt die Polizei. Musiker aus der 2000 verbotenen Rechtsrock-Szene "Blood & Honour" (Blut und Ehre) sollten laut Ermittlungen dort mitspielen. Die Beamten hatten einige Bandmitglieder zurück nach Mecklenburg geschickt.

Gestern morgen trafen sich der wütende Gastgeber und Vertreter der Polizei im Saal 1 des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Silar hatte im Dezember geklagt, der Polizeieinsatz sei rechtswidrig gewesen, und er sei in seinen Grundrechten verletzt worden.

Schwarzes Kapuzen-Sweatshirt mit weißen Kritzel-Schriftzügen, Tattoo im Nacken und die braunen Haare gut einen Zentimeter lang gewachsen: So präsentierte sich der in der rechten Szene bekannte Silar Richter Wolfgang Siebert und seiner 3. Kammer. Neben ihm der Hamburger Anwalt Jürgen Rieger. Der ist als Anwalt der rechten Szene längst bekannt und polterte durch den Saal: "Deutschland soll ein freier Staat sein? Lächerlich!" Hintergrund: Die Polizei hatte Personendaten im Polizeicomputer verglichen und daraufhin Platzverweise ausgesprochen. "So etwas kann man nicht einfach nur vorbeugend machen, ohne konkrete Anhaltspunkte."

Die aber hatte die Polizei, sagte Karin Gedaschko für die Polizeidirektion Lüneburg. Die Ermittler befürchteten Gewalttaten und Straftaten des rechtsextremen Spektrums.

Silar selbst ist 1992 vom Landgericht Stade zu sechs Jahren Haft verurteilt worden - als 19jähriger hatte er am Buxtehuder Busbahnhof mit einem Mittäter einen Mann erschlagen, der über Hitler geschimpft hatte. Nun saß Silar vor Richter Siebert und pochte gemeinsam mit Rieger, selbst unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt, auf seine Grundrechte.

Das Gericht gab der Klage statt. "Der Polizeieinsatz war rechtswidrig, weil von der Feier eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht ausgegangen ist", so Richter Siebert, "die Begründung der Gefahrenprognose der Polizei reichte nicht aus." Silar wird seine Rechtsrock-Feier jetzt nachholen.