Der Albtraum eines jeden Joggers passierte dem 74 Jahre alten Werner T. auf dem Ehestorfer Heuweg: Er wurde ohne Vorwarnung von einem Hund...

Harburg. Der Albtraum eines jeden Joggers passierte dem 74 Jahre alten Werner T. auf dem Ehestorfer Heuweg: Er wurde ohne Vorwarnung von einem Hund angesprungen und in den Oberschenkel gebissen. Gestern wurde gegen die Hundebesitzerin vor dem Amtsgericht Harburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verhandelt.

Margit S. (73) hätte sich ihren Auftritt im Gerichtssaal ersparen können, die Sache sollte mit einem Strafbefehl im unteren Bereich erledigt werden. Doch Frau S. hatte Widerspruch eingelegt. Der Jogger habe sich unbemerkt von hinten genähert, sich regelrecht angeschlichen, "da haben mein Hund und ich uns furchtbar erschrocken, und der Hund hat den Mann nur etwas ins Bein gezwickt", sagte sie, "der Jogger hat mich auch noch angebrüllt, so etwas muss man sich doch nicht bieten lassen". Nach dem Vorfall war sie weitergegangen, ohne Name und Adresse zu hinterlassen. Erst mit Hilfe der Polizei konnte Herr T. sie ausfindig machen. Seine Beinverletzung war nicht unerheblich und musste ärztlich versorgt werden.

Trotzdem sei das ganze doch eher ein "banaler Vorgang" gewesen, meinte die Hundebesitzerin. Die Richterin und der Staatsanwalt waren sprachlos, ihr Verteidiger rang die Hände.

Die Staatsanwaltschaft hatte Frau S. bei den Vorermittlungen schon einmal die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung eines Schmerzensgelds an den Jogger angeboten, das wurde jetzt noch einmal angeregt. Der Verteidiger bat seine Mandantin zu einem Vier-Augen-Gespräch auf den Gerichtsflur, dort müssen wohl deutliche Worte gefallen sein. Nach fünf Minuten erschienen die beiden wieder im Saal und erklärten sich einverstanden. Frau S. zahlt 300 Euro Schmerzensgeld an den Jogger.