Das Land Niedersachsen hat sein Förderprogramm für die Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen für das Jahr 2009 verlängert. Zuschussberechtigt sind...

Buchholz. Das Land Niedersachsen hat sein Förderprogramm für die Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen für das Jahr 2009 verlängert. Zuschussberechtigt sind Familien mit Kindern, die Hartz IV, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das teilte jetzt die SPD-Landtagsabgeordnete Silva Seeler aus Buchholz mit.

Aufgelegt wurde das Förderprogramm, weil aus Schulen auch im Landkreis Harburg bekannt geworden war, dass das Angebot des Mittagessens nicht in Anspruch genommen werde, wenn es die finanziellen Möglichkeiten der Eltern übersteige, obwohl die Kosten meist nur wenige Euro betragen.

Im Landkreis Harburg bieten die Hauptschule in Tostedt, die Haupt- und Realschule in Salzhausen, in Neu Wulmstorf die Hauptschule am Vossbarg, das Gymnasium und die Grund- und Hauptschule Am Ilmer Barg sowie in Buchholz die Waldschule ihren Schülern täglich ein warmes Mittagessen an. Die Preise, die dafür von den Eltern zu bezahlen sind, legen die Schulen selbst fest.

Die Verteilung der Landesmittel übernehmen die Schulträger oder die Schulen selbst. Sie stellen die Anträge an die Landesschulbehörde. Silva Seeler: "Der Zuschuss wird nicht als Einkommen bei den förderungswürdigen Familien angerechnet."

Gezahlt wird der Landeszuschuss allerdings nur, wenn Schule oder Schulträger (freie Schulen) ebenfalls für einen Teil der Mahlzeiten einen Zuschuss geben. Das Land geht von einem Regelpreis pro Mittagessen von 2,50 Euro aus. Der Eigenanteil der Eltern beträgt je nach Alter des Kindes zwischen 1,03 und 1,37 Euro. Zum Differenzbetrag gibt das Land dann 50 Prozent dazu.