Die Bürgerinitiative “Lebenswertes Döhle“ gibt ihren Einsatz gegen den geplanten Autohof an der A7 bei Döhle nicht auf.
Döhle. "Ich freue mich sehr darüber, dass unsere Verträge vor dem Oberverwaltungsgericht bestanden haben", sagt Siegried Speyer, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Harburg (WLH). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte am 11. Mai alle Klagen der Anwohner gegen einen geplanten Autohof an der A 7 bei Döhle abgelehnt (das Abendblatt berichtete).
Speyer, der die dreistündige Verhandlung vor dem 1. Senat des OVG als Zuhörer verfolgte, sagte "Bei allem Verständnis für die Anlieger, aber es gibt eben keinen Rechtsanspruch auf Idylle. Und der Egestorfer Rat hat damals mit großer Mehrheit für den Autohof gestimmt. Der Versuch, diesen Ratsbeschluss mit Hilfe des OVG wieder zu kippen, ist gescheitert." Eine Revision hat der Senat nicht zugelassen.
In ungewöhnlich klaren Worten habe der Vorsitzende Richter die besondere Eignung des Standortes für den beabsichtigten Zweck bekräftigt. Speyer: "Insbesondere aufgrund der großen Abstände zu den Wohnsiedlungen sind wesentliche Beeinträchtigungen für Schutzgüter weder nachgewiesen noch real zu erwarten. Alle natur- und artenschutzrechtlichen Belange wurden von der Gemeinde Egestorf in der Planung ausreichend berücksichtigt. Auch die Kritik der Antragsteller an den städtebaulichen Verträgen zwischen der WLH und der Gemeinde Egestorf als Grundlage der Planung wurde vom Oberverwaltungsgericht nicht geteilt."
Bei den Klägern und der Bürgerinitiative (BI) "Lebenswertes Döhle" hinterlässt das Urteil Bestürzung darüber, "wie mit den Ängsten der Menschen vor Ort umgegangen wird", so Ingo Rieckmann, einer der Kläger. Rieckmann (UWE) ist Mitglied im Egestorfer Gemeinderat und hatte gegen den Autohof gestimmt. Der Kampfgeist der BI aber scheint trotz des Urteils nicht gebrochen. "Wir Kläger werden uns die schriftliche Begründung des Urteils ganz genau ansehen und uns den Weg der Beschwerde in jedem Fall offen halten. Die Arbeit der BI ist nicht beendet", sagte Sabine Heyden von der BI.
Die Anwohner hätten sich mit ihren Klagen "gegen manche überheblichen und wenig bürgernahen Politiker gewehrt. Den von uns immer wieder eingeforderten Runden Tisch mit den verantwortlichen Politikern, an erster Stelle mit Bürgermeister Walter Kruse hat es nie gegeben", so die BI-Sprecherin.
Eines, so Heyden weiter, könne sich die BI als Verdienst anrechnen. "Ohne unsere Einwände und Klagen würde heute eine Bauruine von Flying J dort stehen. Unsere Einwände haben auch dazu geführt, dass bei Beschluss des Bebauungsplanes einige Änderungen zugunsten der Anwohner vorgenommen wurden. Und ein neuer Investor muss sich sehr genau an die Vorgaben für einen Autohof halten."
Mit dem Unternehmen Tank & Rast steht, wie berichtet, ein neuer Interessent in den Startlöchern. Nach Informationen des Abendblatts soll es nach dem OVG-Urteil bereits erneute Gespräche zwischen Tank & Rast und dem Maklerbüro Engel & Völkers über die Flächen bei Döhle gegeben haben. Außerdem stehen Gespräche zwischen den Noch-Vertragspartnern Flying J Deutschland und WLH an. Wie berichtet, sollen die Verträge jetzt "rück abgewickelt" werden.