Hamburg. Trotz der Flüchtlingskrise steht die Einrichtung seit 2023 leer. Jetzt willigten die Anwohner einem weiteren Betrieb zu.
Sieben herausfordernde Jahre lägen hinter ihnen, hatte der Klein Borsteler Olaf Peter gesagt, nachdem im August 2023 die Flüchtlingsunterkunft an der Großen Horst aufgegeben worden war. Der Anwalt von der Initiative „Lebenswertes Klein Borstel“ hatte mit seiner Frau Jasmin und anderen Nachbarn sowohl den Bau und Betrieb der Einrichtung begleitet als auch die Planungen des neuen Wohnquartiers, das dort in Kürze entstehen sollte.
Laut Bürgervertrag hatte die anfangs umstrittene Unterkunft in dem Ohlsdorfer Ortsteil nur bis 2022 bestehen sollen – und war dann wegen des Kriegs gegen die Ukraine erst um sechs, und dann um weitere zwölf Monate verlängert worden. Doch abgebaut wurde das Containerdorf nie. Laut Sozialbehörde habe man den Standort immer für eine mögliche weitere Inbetriebnahme vorgehalten – und Gespräche mit der Initiative über eine Verlängerung geführt.
Flüchtlinge in Hamburg: Klein Borsteler stimmen Weiterführung von Unterkunft zu
Diese sind nun zu einem guten Ende gekommen. Wie das Abendblatt erfuhr, hat die Anwohnerinitiative eingewilligt, dass die Einrichtung ihren Betrieb in reduzierter Form für ein weiteres Jahr wieder aufnehmen darf. Obwohl sie baulich Platz für 192 Personen bietet, werden es nur 150 Flüchtlinge. Doch auch das sei eine willkommene Möglichkeit, so Behördensprecher Wolfgang Arnhold.
Bereits Anfang August soll die Belegung starten. „Unser Vorteil ist, dass wir an der Großen Horst auf eine vorhandene Infrastruktur zurückgreifen können.“ So werden das Verwaltungsgebäude und die Gruppenräume weiter genutzt. Die nicht benötigten Gebäude werden nun sukzessive abgebaut und teilweise an anderen Standorten verwendet. Damit die Arbeiten die Bewohner nicht gefährden, wurde der nicht mehr genutzte Grundstücksteil bereits durch einen Bauzaun abgetrennt und hat eine eigene Baustellenzufahrt.
Klein Borstel: Sozialbehörde trifft Vereinbarung mit Anwohnerinitiative
Das sogenannte „28er-Schreiben“, mit dem die Sozialbehörde die Bezirkspolitik über das Vorhaben informiert, ging am heutigen Donnerstag raus. Theoretisch hätten die Abgeordneten jetzt vier Wochen Zeit, Nachforderungen zu stellen oder Einwände zu äußern. Wegen der angespannten Situation bei der Flüchtlingsunterbringung liefen das „28er-Verfahren“ und die Inbetriebnahme in diesem Fall parallel, so Arnhold. Man habe aber stets in engem Kontakt zum Bezirksamt gestanden.
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Die Eckpunkte der Wiederinbetriebnahme wurden mit der Initiative in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Die Nutzung der Unterbringung soll durch einen runden Tisch begleitet werden. Der Standort ist mit Küchen ausgestattet, sodass sich die Bewohner selbst versorgen können. Einziehen werden Geflüchtete verschiedener Nationalitäten sowie Wohnungslose.
Anwohner aus Klein Borstel: „Es wäre doch fatal gewesen, ,nein‘ zu sagen“
„Wir wünschen uns natürlich sehr, dass hier Familien untergebracht werden“, sagt Olaf Peter von „Lebenswertes Klein Borstel“. Schließlich biete der Stadtteil alles, was Kinder benötigten. Es „fühlt sich für alle gut an“, dass man einer weiteren, reduzierten Inbetriebnahme zugestimmt habe, so der Klein Borsteler. „Die voll funktionsfähigen Häuser standen leer, die geplante Bebauung verzögert sich – da wäre es doch fatal gewesen, ,nein‘ zu sagen.“