Hamburg. Der bekannte Langzeitarbeitslose starb im UKE – doch die Leiche ist weg. Warum es jetzt eventuell ein Fall für die Polizei wird.
Die Leiche von Arno Dübel, der durch seine Langzeitarbeitslosigkeit gepaart mit dreisten Sprüchen zu zweifelhaftem Ruhm kam, bleibt weiter verschwunden. Auch am Freitag war der Verbleib der sterblichen Überreste des 67-Jährigen weiter unklar, wie Lutz Rehkopf, Sprecher der Hamburger Friedhöfe, auf Anfrage mitteilte.
Eigentlich hätte man dort Kenntnis über den Verbleib der Leiche haben müssen. Doch Dübels sterbliche Überreste wurden demnach nicht zu einer der Verstorbenen-Annahmen gebracht – dabei handelt es sich um Leichenhallen auf Friedhöfen oder auch bei einigen großen Bestattern.
Arno Dübel in Hamburg gestorben – Leiche verschwunden
Theoretisch kann die Leiche auch in ein anderes Bundesland überführt worden sein. Das hätten Angehörige veranlassen müssen. Aber auch dann, so Rehkopf, hätte man davon erfahren müssen. Hat man aber nicht. So hatte der Sprecher der Hamburger Friedhöfe gehofft, dass durch die vielen Berichte über das „Verschwinden“ von Dübels Leiche der Fall geklärt wird. Wurde er aber nicht.
Niemand hat sich gemeldet, der den Toten überführt haben will. Verstorben ist Dübel im UKE. So müsste man dort wissen, wohin die „letzte Reise“ von Arno Dübel ging. Doch Auskunft gibt es dort nicht – auch die Friedhofsverwaltung scheiterte am Datenschutz.
Für die Friedhofsverwaltung ist Arno Dübel ein Hamburger Fall
So bleibt der Fall weiter offen. Lutz Rehkopf hat solch einen Fall nach eigenen Angaben in den letzten Jahrzehnten noch nicht erlebt. Für die Friedhofsverwaltung ist Dübel ein Hamburger Fall, da er in der Hansestadt gestorben ist.
Es drohen damit Fristen im Zusammenhang mit dem Bestattungsgesetz zu verstreichen. Denn jeder Tote muss – so steht es in Paragraf 10 des Bestattungsgesetzes – durch die Angehörigen bestattet werden.
Passiert das nicht in Hamburg, muss die Überführung zu einem Friedhof außerhalb Hamburgs nachweisbar veranlasst werden. Kümmert sich kein Angehöriger um den Toten oder gibt es keine Angehörigen, bestattet die Behörde. Das geschieht 14 Tage nach Einlieferung eines Toten in der Leichenhalle in einem Reihengrab, wenn kein Antrag auf eine Bestattung gestellt wurde.
Doch dazu müsste man wissen, wo der Tote ist. Wie es jetzt weitergeht? Unklar. Eventuell muss die Polizei eingeschaltet werden.