Hamburg. Fraktionen wollen neue Regeln für Starts und Landungen am Flughafen. Handelskammer warnt vor Folgen einer kürzeren Betriebszeit.
Der Donnerstag dieser Woche könnte für den Hamburger Flughafen ein entscheidendes Datum werden: An diesem Tag soll der Umweltausschuss der Bürgerschaft auf Antrag der SPD und der Grünen den Senat auffordern, die Regeln für Nachtflüge nach 23 Uhr zu verschärfen. Beide Fraktionen bestätigten auf Anfrage, dass ein solcher Antrag für den Donnerstag vorbereitet wird, wollten sich zu den Details aber nicht äußern. Die Abstimmung laufe noch, hieß es von den Grünen.
„Wenn Regeln zum Schutz der Bevölkerung nicht mehr beachtet werden, bedarf es konkreter Verbote“, sagte Martin Mosel, Sprecher der Bürgerinitiativen für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW). Alle bisherigen Maßnahmen, die Zahl der Starts und Landungen nach 23 Uhr einzudämmen, seien unwirksam gewesen.
Mit 889 solcher Flugbewegungen zwischen Anfang Januar und Ende August 2018 sei der Negativrekord des Vorjahreszeitraums (710 Flüge) noch übertroffen worden, erklärte Manfred Braasch, Landeschef der Umweltschutzorganisation BUND in Hamburg.
Standortnachteile für Hamburgs Flughafen?
In der Wirtschaft der Hansestadt sorgen die Pläne von Rot-Grün für große Unruhe. Zwar liege es weder im Interesse der Passagiere, der Anwohner noch des Flughafens, wenn immer mehr Flüge verspätet nach 23 Uhr starten oder landen, sagte Handelskammer-Präses Tobias Bergmann. „Eine Verkürzung der Betriebszeiten ist aber nicht das richtige Mittel“, so Bergmann. „Das birgt enorme Risiken für den Wirtschaftsstandort, für die Mobilität unserer Mitgliedsfirmen, für die Bindung von Fluglinien und Luftfrachtspediteuren an den Standort und für Hamburg als Tourismusziel.“
Statt einer Einschränkung der Verspätungsregelung, die Nachtflüge unter bestimmten Bedingungen zulässt, setzt Bergmann auf „harte Strafen“, um zu verhindern, „dass einzelne Anbieter die liberalen Regelungen zulasten aller missbrauchen.“ Flughafenchef Michael Eggenschwiler wies darauf hin, dass ohne die Verspätungsregelung alle Flüge nach 23 Uhr nach Hannover oder Rostock umgeleitet werden müssten, auch wenn alleinreisende Kinder oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität an Bord seien.