Hamburg . Finnair-Piloten hatten die Drohne beim Landeanflug nur 30 Meter entfernt gesichtet. Fahndung nach dem Besitzer zunächst erfolglos.

Beinahe-Unfall am Hamburger Flughafen: Piloten eines Finnair-Flugzeugs mit 80 Passagieren haben beim Landeanflugs auf die Landebahn 23 eine Drohne gesichtet. Sie soll in einer Flughöhe von 250 Metern nur 30 Meter an der Maschine vorbei geflogen sein. Der Vorfall, der erst am Montag bekannt wurde, hatte sich bereits am Sonnabend um 18 Uhr ereignet.

Die Polizei war umgehend informiert worden, die Fahndung nach dem Besitzer blieb trotzdem erfolglos. Offenbar war der Aufstiegsort im Bereich der Straße Moorreye im Stadtteil Langemhorn. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Das Landeskriminalamt (LKA) ermittelt jetzt wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Hinweise nimmt die Verbindungsstelle des LKA unter 040/42 86 56 78 entgegen.

"Vorfälle mit Drohnen im Umfeld des Flughafens häufen sich seit zwei Jahren", sagt Flughafen-Sprecherin Stefanie Harder. Es sei sehr gefährlich, die ferngesteuerten Flugkörper in der Nähe der Landebahn fliegen zu lassen. Die Polizei werde deshalb in jedem Fall eingeschaltet. "Einen Unfall gab es glücklicherweise noch nicht", so die Sprecherin.

Auch Ralf Kunz, Sprecher der Polizei am Flughafen, spricht von einem wachsenden Problem. "Drohnen sind die Drachen von heute", sagt er. Fast wöchentlich gebe es Vorfälle. Die Menschen hätten nicht das Gefühl, etwas Unrechtes zu tun, aber in der Nähe eines Verkehrsflughafens wie Hamburg könnten Drohnen zu einer ernsten Gefahr werden. Das gelte vor allem für hochwertige Modelle, die so hoch fliegen, dass sie Flugzeugen in die Quere kommen könnten.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Hamburg darauf hin, dass das kommerzielle Betreiben von Drohnen in Hamburg grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Private Nutzer müssen um Umkreis von 1500 Meter rund um die Flughafengelände Fuhlsbüttel und Finkenwerder grundsätzlich ebenfalls eine Genehmigung einholen, dies gilt dort auch für das Steigenlassen von Lenkdrachen und Luftballons. Außerhalb dieses Umkreises ist eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung erforderlich, wenn die Drohne höher als 50 Meter (bei Flugmodellen: 30 Meter) steigen soll.