Eigentlich besagt das Wohnraumschutzgesetz, dass Häuser und Wohnungen maximal drei Monate leer stehen dürfen. Für zwei Villen in der ehemaligen Alsterstadt scheint diese Regel nicht zu gelten.

Hamburg. Normalerweise dürfen in Hamburg Wohnungen oder Häuser maximal drei Monate leer stehen – sonst drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Für zwei der schönsten Villen an der Bebelallee in der früheren Alsterstadt scheint diese Regel des vor gar nicht langer Zeit verschärften Hamburger Wohnraumschutzgesetzes nicht zu gelten.

Die Häuser an der Bebelallee Nummer zehn, gebaut 1922/23, und Nummer elf (gebaut 1923/24, Foto) stehen seit mehreren Jahren leer, zuletzt berichtete das Hamburger Abendblatt im April 2013 darüber. Geändert hat sich seit damals nicht. Ausgerechnet hier, wo in der Nachbarschaft Botschaften ihren Sitz haben und TV-Stars wohnen, verkommen die beiden ehemaligen prunkhaften Häuser hinter Bauzäunen. Abgerissen werden dürfen die Villen, die Teil eines Großprojektes des ehemaligen Hamburger Oberbaudirektors Fritz Schumacher sind, nicht. Sie stehen unter Denkmalschutz.