Die Grünen und die Linkspartei im Bezirk fordern die Behörde auf, sich für die Mieter einzusetzen und zu überprüfen, ob Genehmigungen zu Unrecht erteilt wurden.
Hamburg. Die Entscheidung des Amtsgerichts, die Räumungsklage des Eigentümers der Hegestraße 46 gegen eine Mieterin für unwirksam zu erklären, bringt das Bezirksamt Nord unter Druck. Die Grünen und die Linkspartei im Bezirk fordern die Behörde auf, sich für die Mieter einzusetzen und zu überprüfen, ob Genehmigungen zu Unrecht erteilt wurden. Auch der SPD-Bundestagskandidat im Bezirk, Christian Carstensen, übt Kritik an der Behörde von SPD-Bezirksamtschef Harald Rösler.
Der Konflikt um die maroden Häuser der Hegestraße 46a bis f tobt seit über einem Jahr. Damals hat der Investor den Mietern die Kündigung geschickt. Die „GbR Hegestraße 44-48“ will die vernachlässigten Häuser in bester Lage am Isebekkanal entkernen, 24 neue Wohnungen errichten und diese mit Gewinn verkaufen. Das Hamburger Amtsgericht hatte eine Räumungsklage, die der Investor gegen eine Mieterin eingereicht hatte, in der vergangenen Woche für unwirksam erklärt.
Michael Werner-Boelz, Vorsitzender der Grünen-Fraktion in der Bezirksversammlung Nord, fordert Bezirksamtschef Harald Rösler (SPD) zum Handeln auf: „Das Bezirksamt muss jetzt endlich überprüfen, ob die erteilte Zweckentfremdungsgenehmigung sowie die erteilte Baugenehmigung noch rechtens sind. Gegebenenfalls müssen diese zurückgezogen werden.“
Auch Karin Haas, Fraktionschefin der Linkspartei im Bezirk Nord, übt Kritik an Röslers Vorgehen: „Das Bezirksamt sollte jetzt Versäumte nachholen und zusammen mit den verbliebenen Mieterinnen und Mietern in der Hegestraße eine Lösung suchen, wie die Häuser erhalten werden können mit bezahlbaren Mieten.“
SPD-Bundestagskandidat Carstensen freut sich über die Gerichtsentscheidung. Damit biete sich für alle Beteiligten die Chance, ohne Zeitdruck die Situation neu zu bewerten. „Ich glaube, die Verwaltung hat hier lange ein Problem nicht erkannt, und dann war man plötzlich rechtlich gebunden. Nun aber besteht auch für die SPD die Chance zu beweisen, dass ihr die Mieter nicht egal sind.“ Carstensen fordert einen Runden Tisch mit Vertretern der Mieter, der Verwaltung und der Politik.
Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der Investor zum Zeitpunkt der Kündigungen nicht die nötige Zweckentfremdungs-Genehmigung vom Bezirksamt hatte. Zudem folgte das Gericht offenbar der Argumentation der Mieter-Anwälte, die das Vorhaben als Abriss sehen, für den keine Genehmigung vorliegt.
Die Entscheidung bringt das Bezirksamt unter Zugzwang. Für die Behörde war das Bauvorhaben eine Sanierung. Bezirksamtschef Rösler will jetzt so schnell wie möglich Einblick in die Entscheidung des Gerichts nehmen und prüfen, ob die Argumente des Gerichts stärker sind als die des Bezirksamts. „Wenn es sich wirklich um einen Abbruch handeln würde, dann wäre die Lage anders zu bewerten“, sagte er. „Im Moment vertreten wir allerdings eine andere Rechtsauffassung.“