Hamburg. 25-Jähriger greift in einem Zug der Linie S31 grundlos Fahrgäste an. Bundespolizei stoppt den Aggressor unter erheblichem Widerstand.
Die 1,86 Promille scheinen einem 25-Jährigen zu Kopf gestiegen zu sein. Wie die Bundespolizei am Sonntag mitteilte, attackierte er Fahrgäste in einer Hamburger S-Bahn. Unter anderem schlug er einer Frau mit Kinderwagen dermaßen auf den Rücken, dass sie fast zu Boden ging. Zwei Fahrgäste versuchten ihr zu helfen, die er ebenfalls angriff.
Abgespielt haben sich die Szenen laut Bundespolizei in einer S-Bahn der Linie S31 am Sonnabend um 14.30 Uhr. Demnach sagten Zeugen aus, dass der Mann sich sehr aggressiv verhielt. „Mit freiem Oberkörper attackierte er grundlos Fahrgäste auf der Fahrt vom Haltepunkt Stadthausbrücke in Richtung Jungfernstieg massiv“, berichtet Pressesprecher Rüdiger Carstens von den Aussagen.
Polizei: Aggressiver Mann schlägt Frau mit Kinderwagen auf den Rücken
Die Frau mit dem Kinderwagen habe sichtlich unter dem Eindruck des Geschehens gestanden. Weitere Fahrgäste wurden lautstark auf übelste Weise beleidigt und bedroht. Zwischenzeitlich wurde die S-Bahn am Haltepunkt Jungfernstieg gestoppt.
„Angeforderte Bundespolizisten konnten den Tatverdächtigen unter erheblichen Widerstandshandlungen kontrolliert zu Boden bringen. Gefesselt wurde der Beschuldigte mit einem Streifenwagen zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof verbracht. Dabei beleidigte und bedrohte der Mann die eingesetzten Polizeibeamten massiv“, berichtet Carstens weiter. Auch in der Zelle beruhigte er sich nicht. So soll der Mann mehrfach um sich gespuckt haben. Daraufhin legten ihm die Beamten eine Spuckschutzhaube an.
Mann dreht in der S-Bahn frei, Atemalkoholtest ergibt 1,86 Promille
Auf richterliche Anordnung wurde bei dem Mann dann durch einen angeforderten Arzt Blut zur Feststellung von Blutalkohol und Drogen entnommen. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest ergab laut Bundespolizei einen Wert von 1,86 Promille.
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Dem Beschuldigten wurde in einer Gewahrsamszelle anschließend ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu beruhigen. Dann musste er wieder entlassen werden. Entsprechende Strafverfahren wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung sind eingeleitet.