Hamburg. 36-jähriger Raser fährt ohne Führerschein, betrunken und unter Drogen durch die Stadt. Was die Polizei noch im Auto entdeckt.
Er raste durch die Stadt, reagierte nicht auf die Zeichen der Polizei und versuchte schlussendlich zu Fuß zu flüchten: Doch am Ende konnte die Polizei den 36-jährigen Autofahrer stellen. Es zeigte sich, dass der Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs war. Den Führerschein konnten die Beamten ihm auch nicht abnehmen, er verfügt über keinen. Zudem fand die Polizei Waffen im Auto.
Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, spielte sich die Verfolgungsjagd durch die Stadt am Mittwochnachmittag ab. Um 16.15 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung der Verkehrsdirektion Ost der Peugeot 308 auf, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit die Eiffestraße in östliche Richtung und anschließend die Bundesstraße 5 befuhr.
Polizei Hamburg: Raser flüchtete mit hohem Tempo über Horner Rampe
Als die Beamten versuchten den Raser nahe der Anschlussstelle Horner Rampe anzuhalten, ignorierte der Fahrer sie und flüchtete laut Polizei mit hohem Tempo über die Horner Rampe und die Washingtonallee bis in die Straße Vierbergen. Von dort setzte er seine Flucht zu Fuß fort.
Ein Polizist, der eigentlich nicht im Dienst war, half seinen Kollegen. Zusammen konnten sie den 36-Jährigen stellen. Allerdings wehrte sich der Mann so stark, dass laut Polizeiangaben zwei der Polizisten leicht verletzt wurden.
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Polizei Hamburg: Betäubungsmittel, Teleskopschlagstock und Bargeld im Auto
Bei der Überprüfung des Festgenommenen stellten die Beamten fest, dass er offenbar unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand und nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Bei der Durchsuchung des Mannes und seines Autos fanden sie eine geringe Menge Betäubungsmittel, einen Teleskopschlagstock sowie eine fünfstellige Summe Bargeld. Außer den Gegenständen stellten die Beamten auch den Peugeot sicher.
Dem 36-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Dann wurde er wieder frei gelassen, da keine Haftgründe vorlagen. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens als Alleinfahrer, der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Das Landeskriminalamt geht zudem den vermeintlichen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- sowie das Waffengesetz, dem Widerstand und der Geldwäsche nach.