Hamburg. Der Fahrer eines Mini hatte seinen Führerschein noch nicht lange – nun ist der 18-Jährige ihn erstmal ganz los.
Meistens sind es eher große Karossen, die die Kontrollgruppe "Autoposer" der Hamburger Polizei aus dem Verkehr zieht. Doch auch mit einem Wagen, der den Mangel an Größe schon im Namen trägt, kann man eine Menge verbotenen Unsinn anstellen, wie der Fahrer eines Mini am Donnerstagabend in der Innenstadt bewies.
Aufmerksam wurden die Beamten gegen 21.30 Uhr auf den gerade einmal 18 Jahre alten Fahrer des Kleinwagens, weil dieser beim Abbiegen vom Jungfernstieg in die Großen Bleichen so viel Schwung hatte, dass er aus der Spur geriet und nachkorrigieren musste.
An anderen Autos vorbeigezogen – auf dem Gehweg
Die Streife fuhr in einem Zivilfahrzeug hinter dem jungen Mann her – ihre Intuition, dass es sich bei ihm um jemanden handelt, der Verkehrsregeln für allenfalls freundliche Empfehlungen hält, sollte sie nicht täuschen. Einmal ums Karree später stand er an dritter Stelle in der Ampelschlange am Neuen Wall.
Mit dem Bronzerang wollte er sich aber wohl nicht abfinden, weswegen er mit aufheulendem Motor an den vor ihm stehenden Pkw vorbeizog – auf dem Gehweg. Laut Polizei mussten mehrere Passanten zur Seite springen, um nicht von dem Mini erfasst zu werden. Während er das Rotlicht an dieser Ampel noch beachtete, fuhr er an Ecke Gänsemarkt/Valentinskamp bei Rot über die Kreuzung, allem Anschein nach mit voller Absicht: Er wurde nicht langsamer, sondern beschleunigte sogar noch, wie die Polizei mitteilt.
Führerschein und Springmesser sichergestellt
Diese für Passanten lebensgefährlichen Ausflüge weit jenseits der Grenzen der Straßenverkehrsordnung beendeten die Beamten in der Dammtorstraße, sie nahmen den Mini-Fahrer vorläufig fest. Die Überprüfung des Teenagers ergab, dass er weder Alkohol noch Drogen zu sich genommen hatte. Dafür fand die Streife ein Springmesser bei ihm, das genauso sichergestellt wurde wie der Führerschein des 18-Jährigen.
Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und der Ausfertigung einer Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung durfte er gehen. Ob er von seinen Eltern abgeholt wurde und was diese zum Verhalten ihres Filius sagen, ist leider nicht bekannt.