Hamburg. Die Beamten nahmen Dutzende Fahrzeuge ins Visier und stellten zahlreiche Verstöße fest – bei 66 Prozent der Lastwagen.
Überladene Lkw, schlampig gesicherte Ladung, unter Drogen stehende Fahrer: Die Polizei Hamburg hat am Montag bei einer größer angelegten Kontrolle des Güterkraftverkehrs diverse Verstöße festgestellt. "Die Einsatzkräfte stellten bei 37 von 56 überprüften Kraftfahrzeugen Mängel fest", sagte Polizeisprecher Daniel Ritterskamp am Dienstag. Das bedeutet: Bei rund 66 Prozent der überprüften Lkw gab es Beanstandungen.
Bei der Kontrolle von 9 bis 15 Uhr in Waltershof wurden die Hamburger Beamten von Zoll-Mitarbeitern und Kollegen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterstützt. "Der gewerbliche Güterverkehr unterliegt in besonderem Maße speziellen Vorschriften, die häufig aufgrund der starken Konkurrenzsituation und einer angestrebten optimalen Auslastung der Fahrzeuge missachtet werden", so Ritterskamp.
Lkw-Kontrolle der Polizei Hamburg – diese Verstöße wurden festgestellt:
- 45 x Verstöße Schwerlastverkehr (Ladungssicherung, Überladung, Sozialvorschriften)
- 1 x Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln
- 1 x Missachtung Gurtpflicht
- 10 Mängelmeldungen wegen nicht mitgeführter Dokumente und aufgrund von Fahrzeugmängeln
In vier Fällen wurde wegen der erheblichen Verstöße ein sogenanntes Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. 31 Fahrzeuge durften zumindest zeitweise nicht weiterfahren, weil zunächst die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden musste.
Lkw-Kontrolle in Hamburg: Zwei Quads schlampig gesichert
Die Polizei nahm auch einen 46-jähriger Fahrer eines Sattelzuges unter die Lupe, der auf seinem Auflieger Stückgut und zwei Quads geladen hatte. Ritterskamp: "Eine Ladungssicherung war kaum vorhanden, so dass er in Schrittgeschwindigkeit unter Polizeibegleitung zum Beladeort verbracht werden musste."
Auch ein Schausteller hatte es mit der Sicherung seiner Ladung nicht so genau genommen. Auf dem Sattelzug befand sich eine Zeltgarnitur mit entsprechenden Metallstangen. Doch anstatt zu einem anstehenden Festival, ging es für den Schausteller nach notdürftiger Sicherung mit Polizeibegleitung in Schrittgeschwindigkeit zum Verladeort zurück. "Da in dieser Sattelzugmaschine kein Fahrtenschreiber verbaut war, übernahm das Amt für Arbeitsschutz die weitere Sachbearbeitung hinsichtlich der Sozialvorschriften", sagte der Polizeisprecher.
Fahrer eines Klein-Lkw muss vor Ort Steuern nachzahlen
Bei einem bulgarischen Klein-Laster ging es nicht um die Ladung – dafür stellten Zollbeamte fest, dass für das Fahrzeug seit vier Jahren keine Kfz-Steuer entrichtet worden war. Der 52-jährige Halter musste vor Ort die Steuer in Höhe von 1400 Euro bezahlen.
Bei einem bulgarischen Sattelzug entdeckten die Beamten, dass die vorgeschriebene Kalibrierung des digitalen Fahrtenschreibers seit mehr als acht Monaten abgelaufen war. Ritterskamp: "Das Fahrzeug wurde in eine Fachwerkstatt begleitet." Die Neukalibrierung des Fahrtenschreibers wurde angeordnet.