Hamburg. Eine Streife wurde auf den Mann aufmerksam, weil er gegen das Rauchverbot verstieß. Doch das war nicht sein einziges Vergehen.
Eigentlich ist der Verstoß gegen das Rauchverbot kein Grund, um direkt ins Gefängnis zu kommen. Wenn man aber so auf sich aufmerksam macht, sollte man sicher sein, dass man sonst relativ unbescholten ist.
Anders machte es der 46-Jährige, den eine Streife der Bundespolizei am Sonnabendnachmittag im Hauptbahnhof kontrollierte, weil er rauchte, wo nicht geraucht werden darf. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass seit Februar ein Haftbefehl gegen den Mann vorliegt.
Er hatte eine Geldstrafe von 2400 Euro, zu der er wegen Beleidigung verurteilt worden war, nicht bezahlt und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verbüßen. Die begannen für den Mann direkt nach der Festnahme durch die Bundespolizei – er wurde vom Revier direkt zum Gefängnis gebracht.