Hamburg. Das Bezirksamt Mitte hat eine entsprechende Anmeldung abgelehnt. Grund seien Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über den Anmelder.
Die Hamburger Behörden haben erstmals eine öffentliche Verteilung des Korans in der Hansestadt untersagt. Grund für das Verbot sind Erkenntnisse des Staats- sowie des Verfassungsschutzes zu Anmelder Ahmed A. So schätzen die Sicherheitsbehörden den gebürtigen Ägypter als „Schlüsselfigur in der radikal-islamistischen Szene Hamburgs“ ein. Dieser wollte an diesem Sonnabend einen Informationsstand in der Innenstadt aufbauen und Koranexemplare verteilen. Doch das Bezirksamt Mitte lehnte eine entsprechende Anmeldung ab.
Es bestehe die Gefahr, dass es bei der von Ahmed A. geplanten Aktion zu „Äußerungen und Aufforderungen zu Straftaten“ kommen könne, die die „innere und äußere Sicherheit (...) der Bundesrepublik gefährden“, heißt es in dem Schreiben an den Anmelder, das dem Abendblatt vorliegt. Den Sicherheitsbehörden zufolge sei Ahmed A. „zweifelsfrei der salafistischen-dschihadistischen Szene Hamburgs zuzurechnen“. Er habe „Kontakte zu ausgereisten und ausreisewilligen Dschihadisten“, heißt es.
„Wenn es klare extremistische Hintergründe gibt, müssen wir nein sagen. Und zwar konsequent“, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden sind unter den 65 in IS-Gebiete in Syrien und Irak ausgereisten Hamburgern auch mehrere Männer, die zuvor an Koranverteilungen teilgenommen hatten. Bei den Aktionen versuchen immer wieder Extremisten gezielt Jugendliche anzuwerben.