Hamburg. Hamburger Staatsanwaltschaft schließt die Akten. Vorermittlungen dauerten ein Jahr. Kosten stiegen auf knapp 800 Millionen Euro.
Das finanzielle Debakel beim Bau der Elbphilharmonie bleibt für die Verantwortlichen offenbar ohne juristische Konsequenzen. Nach Abendblatt-Informationen wird die Justiz die Akten in naher Zukunft schließen. „Wir haben bisher noch keine konkreten Anhaltspunkte gefunden, welche die Aufnahme von förmlichen strafrechtlichen Ermittlungen rechtfertigen“, sagte Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Hintergrund der Vorermittlungen ist die beispiellose Kostenexplosion. Als die Bürgerschaft im Frühjahr 2007 beschloss, das Jahrhundertbauwerk in der neuen HafenCity zu bauen, sollte das Konzerthaus 114,3 Millionen Euro kosten. Wenn die Elbphilharmonie nun zehn Jahre später, im Januar 2017, eröffnet wird, werden die Kosten für den Steuerzahler auf 789 Millionen Euro gestiegen sein.
Vor einem Jahr, am 25. April 2014, hatte die Staatsanwaltschaft das Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Es sollte geklärt werden, ob der Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) Elbphilharmonie möglicherweise Hinweise auf verfolgbare Straftaten enthält. Als Delikte kamen Untreue, Betrug oder auch Täuschung in Betracht.
In dem 726 Seiten umfassenden PUA-Bericht wurden auch einzelne Personen als Hauptverantwortliche benannt. Neben dem ehemaligen Bürgermeister Ole von Beust (CDU) waren das Staatsrat Volkmar Schön (CDU), die damalige Kultursenatorin Karin von Welck (parteilos), die beiden Geschäftsführer der städtischen Realisierungsgesellschaft (ReGe), Hartmut Wegener und Heribert Leutner, sowie die beratende Rechtsanwältin Ute Jasper.
Außerdem wurden die Architekten von Herzog & de Meuron und Höhler+Partner aufgeführt sowie der Baukonzern Hochtief. Zu den Architekten heißt es im PUA-Bericht: „Zur Hauptursache der Kostensteigerungen – der verfrühten Ausschreibung und dem verfrühten Vertragsabschluss ohne tragfähige Planung – haben auch die Generalplaner ihren Teil beigetragen. Obwohl sie der ReGe gegenüber angekündigt hatten, rechtzeitig die Planung für die Ausschreibung fertigzustellen, haben sie den Termin nicht eingehalten.“ Und zu dem Generalunternehmer heißt es: „Bei einem weltweit tätigen Bauunternehmen wie Hochtief, das schon vielfach komplexe ... Bauwerke errichtet hat, dürfte ... das Bewusstsein vorhanden gewesen sein, dass die Planung noch sehr fragil war und deshalb mit Nachforderungen auch in größerem Umfang zu rechnen war.“
Bloße Mutmaßungen genügen nicht
Für die Ansätze eines Ermittlungsverfahrens, so die Staatsanwaltschaft, bedürfe es aber eines konkreten Anfangsverdachts für eine Straftat. Bloße Mutmaßungen oder allgemeine Vorurteile genügten nicht, um ein Ermittlungsverfahren gegen Personen oder gegen unbekannt einzuleiten.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss war im Mai 2010, als sich das Kostendebakel abzeichnete, auf Initiative der SPD-Fraktion eingesetzt worden. Er sollte klären, „worin die Ursachen der Kostenentwicklung für die Stadt liegen, ob Parlament und Öffentlichkeit zutreffend informiert wurden und wer für die Kostenentwicklung bzw. die Information von Parlament und Öffentlichkeit auf Senatsseite verantwortlich war.“ Nach den Neuwahlen im Februar 2011 wurde der PUA wieder eingesetzt. Seine Arbeit kostete 3,8 Millionen Euro..
Der frühere Bürgermeister Ole von Beust (CDU) übernahm bei seiner Befragung als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss „die politische Verantwortung“ für das Bauprojekt Elbphilharmonie. Einen Schuldzuspruch, so von Beust, lasse er jedoch nicht gelten, denn das setze Vorsatz voraus. Er habe nicht „vorsätzlich oder fahrlässig“ Schäden verursacht, so von Beust weiter.
Von einer Stellungnahme zum PUA-Bericht hatte von Beust abgesehen. „In Kenntnis des Umstandes, dass es sich bei dem PUA um kein juristisches Gremium handelt und daher die Feststellungen und Wertungen politischer und nicht rechtlicher Art sind“, schrieb von Beust in einem kurzen Statement, „verzichte ich auf eine Stellungnahme.“ Er fügte hinzu: „Das heißt selbstverständlich nicht, dass ich mir die Feststellungen und Wertungen zu eigen mache. Im Gegenteil: Viele Dinge werden von mir im Gesamtzusammenhang anders eingeordnet.“
Zur Einstellung des Vorermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft wird in den kommenden Tagen eine detaillierte Begründung erwartet.