Hamburg . Stundenlang waren Sprengstoffspezialisten am Hamburger Hauptbahnhof im Einsatz. Bereiche wurden abgesperrt. Die Bundespolizei warnt.

Zwei herrenlose Gepäckstücke haben am Hamburger Hauptbahnhof stundenlange Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei ausgelöst. Eine Polizeistreife entdeckte am Sonnabendabend gegen 19 Uhr im Eingangsbereich zum Hauptbahnhof einen Koffer, der mit einer Kette an einem Gitter befestigt war, wie ein Sprecher am Sonntag mitteilte. Da sich der Eigentümer trotz Lautsprecherdurchsagen nicht meldete, wurde der Ausgang Glockengießerwall vorsorglich abgesperrt und zwei Geschäfte in unmittelbarer Nähe geschlossen.

Der Entschärfungsdienst der Bundespolizei durchleuchtete den Trolley, auch ein Sprengstoffsuchhund kam zum Einsatz. Weil jedoch der Inhalt des Koffers nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wurde der Koffer von den Spezialkräften mit einem Wassergewehr aufgeschossen, so der Polizeisprecher. Der Inhalt des Koffers stellte sich als harmlos heraus, verschiedene Werkzeuge hätten sich darin befunden. Erst nach mehr als zwei Stunden - gegen 21.15 Uhr - wurde der Einsatz beendet. Doch nur wenige Minuten danach meldete ein Reisender eine herrenlose Reisetasche im Bereich der Schließfachanlagen.

Weil auch in diesem Fall der Eigentümer nicht ermittelt werden konnte, sperrten Bundespolizisten den Durchgang von der Wandelhalle entlang der Schließfachanlagen zum Bahnsteig ab. Die Reisetasche wurde durch den Entschärfungsdienst durchleuchtet und anschließend manuell geöffnet. In der Tasche wurde Damenbekleidung gefunden. Erst gegen 22.10 Uhr wurde der Einsatz beendet.

Infolge der umfangreichen Einsatzmaßnahmen appelliert die Bundespolizeiinspektion Hamburg nun eindringlich an Reisende und Besucher von Bahnhöfen auf ihr Gepäck zu achten und dieses nicht unbeaufsichtigt abzustellen. „Herrenlose Gepäckstücke können umfangreiche Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei verursachen und zu erheblichen Betriebsstörungen im Bahnverkehr führen“, teilte der Sprecher mit.

Personen, die absichtlich Gepäckstücke im Bahnbereich abstellen, um derartige Einsätze auszulösen, machen sich demnach strafbar. Beim Vortäuschen einer Straftat droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

(HA)