Der Journaliste Sven Klein hatte geklagt, weil ihm Polizisten bei einem Einsatz in der St.-Pauli-Fankneipe Jolly Roger im Juli 2009 angeblich fünf Zähne ausgeschlagen hatten.
Hamburg. Im zivilrechtlichen Streit des Journalisten Sven Klein gegen die Stadt Hamburg hat das Landgericht am Dienstag Kleins Klage abgewiesen. Klein hatte geklagt, weil ihm Polizisten bei einem Einsatz in der St.-Pauli-Fankneipe Jolly Roger im Juli 2009 angeblich fünf Zähne ausgeschlagen hatten. Klein verklagte die Stadt auf rund 20.000 Euro Schadenersatz und 15.000 Euro Schmerzensgeld. Kleins Schilderung weiche in zentralen Punkten von der des Hauptzeugen ab, so das Gericht. Ihm bleibt jetzt noch der Gang vor das Oberlandesgericht.