Doppelgänger-Auftritt von Karl-Heinz Schwensen vor Gericht war offenbar erfolgreich. Schwensen schickte zur Verhandlung wegen Fahrens ohne Führerschein ein Double, um seine Unschuld zu beweisen.
Hamburg. Runde drei im Kampf Karl-Heinz „Kalle“ Schwensen gegen die Hamburger Gerichtsbarkeit: Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat jetzt entschieden, dass der Prozess gegen die einstige Kiez-Größe neu aufgerollt werden muss.
Der 59-Jährige war 2011 zu 11.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er mit einem Auto gefahren war, obgleich er einen Monat zuvor seinen Führerschein nach Erreichen des 18-Punkte-Limits in Flensburg abgeben musste. Hauptbeweismittel war damals die Zeugenaussage eines Polizisten, der Schwensen beim Wegfahren beobachtet hatte. „Ich kenne nur zwei Personen, die nachts mit einer Sonnenbrille unterwegs sind: Kalle Schwensen und Heino. Heino war es nicht.“ Schwensen legte darauf Berufung ein, der Fall landete im Oktober 2012 erneut vor Gericht. Doch zu dem Verhandlungstermin schickte der 59-Jährige ein Double – um zu beweisen, wie leicht er verwechselt werden kann. Kurz darauf erschien der „echte Schwensen“ im Saal, aber ohne seine „Markenzeichen“, die Sonnenbrille und den Schnäuzer. Der Doppelgänger war bereits gegangen, Schwensen saß immer noch neben seinem Verteidiger Klaus Hüser. Doch das Gericht glaubte – trotz Beteuerung - nicht, dass es sich um den echten Schwensen handelte und verwarf deshalb die Berufung.
Dagegen legte Hüser Rechtsmittel ein. Mit Erfolg. Das Berufungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nicht erfüllt, heißt es in der Begründung des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Um die Identität festzustellen, hätte die Richterin damals etwa eine Schriftprobe des „echten Schwensen“ nehmen können. Hüser hatte dem OLG elf weitere Punkte vorgelegt, mit denen sich hätte feststellen lassen können, ob im Gerichtsaal der „echte Schwensen“ saß. „Die Richterin hatte damals offenbar einen ausgesprochen schlechten Tag“, sagt der Strafverteidiger.
Wann vor einer anderen Strafkammer des Hamburger Landgerichts verhandelt wird, steht noch nicht fest. Hüser: „Aber unsere Ausgangsposition ist nun deutlich besser, da wir anhand eines Vorgangs dokumentieren können, wie leicht man Herrn Schwensen tatsächlich verwechseln kann.“ Autofahren darf Schwensen möglicherweise schon bald wieder: Hüser hat vor kurzem die Aufhebung seiner Führerscheinsperre beantragt.