Hamburg. Italiener ist nach fast fünf Monaten in Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß. Der Prozess geht aber weiter.
Als Fabio V. den Verhandlungssaal verlässt, als freier
Mann und mit einem Lächeln im Gesicht, brandet Jubel auf.
Unterstützer des 18-Jährigen klatschen, seine Mutter nimmt ihn in
den Arm. Draußen vor dem Eingang des Amtsgerichts schenkt jemand
Sekt in Plastikbechern aus; der Italiener nimmt einen Schluck und
wirkt selig: Nach seiner Verhaftung beim G20-Gipfel und
mittlerweile fast fünf Monaten in Untersuchungshaft hat Fabio V.
jetzt erstmal Grund zum Feiern. Und das sagt er auch. „I feel good.“
Der Entlassung des 18-Jährigen aus dem Gefängnis ist ein
juristisches Tauziehen vorausgegangen. Seit dem 16. Oktober läuft
der Prozess gegen Fabio V., dem unter anderem schwerer
Landfriedensbruch vorgeworfen wird. Laut Anklage war er am 7. Juli
am Rondenbarg in einer Gruppe von 150 bis 200 vermummten Personen
unterwegs, aus der heraus Steine und pyrotechnisches Gerät auf
Polizeibeamte geworfen wurden.
Von Beginn an hatte sich seine
Verteidigung darum bemüht, dass der 18-Jährige aus der
Untersuchungshaft kommt. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG)
hatte allerdings zunächst die Fortdauer der Inhaftierung verfügt
und dies unter anderem damit begründet, dass Fabio V. an „schweren
Ausschreitungen“ beteiligt gewesen sei. Der Angeklagte selber hatte
betont, er habe keinen einzigen Stein geworfen. Für den Vorwurf des
schweren Landfriedensbruchs allerdings reicht es, wenn der Täter
als Teil der Menge die von ihr ausgehende Gewalt unterstützt.
Staatsanwaltschaft hatte gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt
Mitte
November hatte dann zunächst das Amtsgericht und später auch das
Landgericht entschieden, dass Fabio V. unter Auflagen frei komme
könne. Gegen beide Entscheidungen hatte die Staatsanwaltschaft
Beschwerde eingelegt. Am vergangenen Freitag schließlich hatte das
OLG die Verschonung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft unter
Auflagen verfügt. Dabei ging es unter anderem darum, dass 10.000
Euro Kaution im Namen des 18-Jährigen hinterlegt werden sollten.
In
einer Erklärung unmittelbar nach der Entscheidung über die
Untersuchungshaft protestierte Verteidigerin Gabriele Heinecke
gegen Formulierungen im dem Beschluss. Diese stellten die
Unabhängigkeit des Amtsgerichts in Frage. Das OLG mache in
autoritärem Stil detaillierte Vorgaben für das Urteil. In nicht
hinnehmbarer Weise werde auch die Verteidigung angegangen. „Die
Bevormundung eines Gerichts ist nicht nur schwer erträglich,
sondern gar nicht mehr erträglich“, sagte Heinecke. Unterdessen
wurde die Beweisaufnahme in dem Prozess fortgesetzt. Ein
Polizeibeamter schilderte aus seiner Sicht die Vorkommnisse am
Rondenbarg, dabei hagelte es Nachfragen von der Verteidigung.
Weitere Prozesstermine sind jetzt bis zum 20. Februar geplant.