Hamburg . Kein Auftritt in der Elbphilharmonie. Veranstalter arbeitet mit Hochdruck an Alternative. Was Karteninhaber jetzt tun können.

Der Ansturm auf die Tickets für Konzerte in der Elbphilharmonie ist ungebrochen. Umso glücklicher schätzen sich diejenigen, die eine Karte ergattern konnten. Auch der Klavierabend mit Lang Lang am kommenden Sonnabend war innerhalb kürzester Zeit ausverkauft – seit Wochen haben sich die Besucher auf die Veranstaltung in Hamburgs neuem Wahrzeichen gefreut. Doch das Konzert mit dem chinesischen Pianisten im Großen Saal ist heute kurzfristig abgesagt worden. Das gab die Konzertdirektion Dr. Rudolf Goette am Vormittag bekannt.

„Leider muss das Konzert mit Lang Lang in der Elbphilharmonie Hamburg am 25. März 2017 ersatzlos entfallen“, heißt es in der Mitteilung. Demnach ist der 34-jährige Künstler an einer schweren Grippe erkrankt. Einen Ersatztermin wird es nicht geben. Auf dem Programm standen Werke von Isaac Albéniz, Claude Debussy, Enrique Granados und Franz Liszt.

Es soll ein Ersatzkonzert mit einem anderen Künstler geben

Der Veranstalter arbeitet nach Informationen des Abendblatts mit Hochdruck an einem Ersatzkonzert am 25. März im Großen Saal der Elbphilharmonie. Für diese Veranstaltung müssten dann neue Karten erworben werden. Welcher Künstler am Sonnabend auftreten wird, ist noch nicht bekannt.

In den vergangenen Tagen mussten bereits Lang Langs Auftritte in der Royal Albert Hall in London, im Kuppelsaal Hannover, im Freiburger Konzerthaus sowie im Gewandhaus Leipzig abgesagt werden. Die Konzertdirektion betont, dass der Pianist die Absage in Hamburg selbst "außerordentlich bedauert“ und hofft, bald wieder in Hamburg auftreten zu können.

Ein kleiner Trost für die Musik-Fans, denen es gelungen war, ein Ticket für das Lang-Lang-Konzert zu bekommen: Das Eintrittsgeld wird zurückerstattet. Dafür müssen sich Karteninhaber an die Vorverkaufsstelle wenden, in der sie die Tickets gekauft haben. Denn ausschließlich dort können die Karten zurückgegeben werden. Nach Angaben der Konzertdirektion gilt dies auch für Karten, die online erworben wurden. In diesem Fall sollen sich die Betroffenen an den Betreiber der Homepage wenden.