Hamburg. Der 37-Jährige kümmerte sich seit Jahren um die demente Rentnerin. Dann griff er zur Axt. Die Polizei rief er selbst zum Tatort.

Nach dem gewaltsamen Tod einer 100-Jährigen in Stellingen ist gegen den Enkel des Opfers am Dienstag Haftbefehl wegen Totschlags erlassen worden. Der 37-Jährige wird von einem Anwalt vertreten. Ob er sich beim Haftrichter zu der Tat eingelassen hat, wurde bisher nicht bekannt.

Spurensuche. An einer viel befahrenen Hauptstraße im Stadtteil Heimfeld wohnte bislang Arthur B. (37). Seine Dachgeschosswohnung ist eine von zehn in dem Haus. Bei den Nachbarn galt er als unauffällig. Auch bei der Polizei war der Mann bislang nur wegen kleinerer Delikte bekannt. Gewalttaten waren nicht dabei.

Polizei Hamburg: Warum tötet ein Enkel seine 100 Jahre alte Großmutter?

Am frühen Montagmorgen war er bei seiner Großmutter in der rund 20 Kilometer entfernten Ernst-Horn-Straße im Stadtteil Stellingen. Immer wieder hatte der Enkel seine Oma, die altersdement war, betreut. Trotz ihrer Erkrankung konnte die Frau noch allein in ihrer Wohnung in dem hell geklinkerten Mehrfamilienhaus leben.

Laut Polizei rief der 37-Jährige selbst um 4 Uhr morgens den Notruf und gab an, seine Großmutter getötet zu haben. Einsatzkräfte fanden die Leiche der Frau in ihrer Hochparterrewohnung in einem Mehrfamilienhaus. Auch ihr Enkel war noch dort und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Beamte der Mordkommission und Kriminaltechniker sicherten vom Morgen an über mehrere Stunden Spuren in der Wohnung. Die Leiche der 100-Jährigen kam in die Rechtsmedizin. Dort wird die genaue Todesursache festgestellt. Laut Polizei gab es augenscheinlich „massive Gewalteinwirkung“ auf den Oberkörper der Frau. In der Wohnung wurde nach Informationen des Abendblatts eine Axt als mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt.

Polizei Hamburg: Enkel kümmerte sich seit Jahren um die demente Frau

Unklar bleibt das Motiv der Tat. Der Mann soll sich seit Jahren um seine Oma gekümmert haben und deshalb immer wieder in ihrer Wohnung gewesen sein. Ob er einfach überfordert war und „ausrastete“, ist unklar. Der Vorwurf Totschlag deutet aber darauf hin, dass weder Ermittler noch Staatsanwaltschaft typische Mordmerkmale sehen, die unter die Oberbegriffe „niedrige Beweggründe“, wie beispielsweise Mordlust oder Habgier, oder „verwerfliche Begehensweise“ wie Heimtücke fallen. Allerdings kann der Tatvorwurf durch neue Erkenntnisse bis zur Anklage noch geändert werden.

Arthur B. wird jetzt im Untersuchungsgefängnis auf seinen Prozess warten. Wird er wegen Totschlags verurteilte, drohen ihm 5 bis 15 Jahre Haft.