Hamburg. Senat und Bezirk wollen Bewohner der Viertel vor Verdrängung bewahren. Zunächst sollen sie in Interviews Auskunft geben.

Braucht Eimsbüttel einen Milieuschutz? Oder kommt das Instrument gegen Verdrängung und ungewollte Aufwertung in diesem begehrten Wohngebiet womöglich zu spät? Um das herauszufinden, sollen nun die Bewohner nach Verdrängungsdruck und Wohnungsnot befragt werden. Die Politik hatte eine sogenannte Soziale Erhaltungsverordnung in den Vierteln Eimsbüttel, Stellingen-Süd und vor allem Hoheluft-West mit seinem Generalsviertel bereits befürwortet.

41.000 Haushalte betreffen die Interviews

Für die in dieser Woche startende Befragung sollen 2100 von 41.000 Haushalten zufällig ausgewählt werden. Die Teilnahme sei nach Angabe der Stadtentwicklungsbehörde freiwillig, der Datenschutz werde gewährleistet. Beauftragt wurde das Büro Konsalt, das bis zum nächsten Sommer ein Gutachten über die Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft erstellen soll. Ziel einer Erhaltungsverordnung ist, die Mischung der Bewohner in einem Gebiet zu schützen und die Verdrängung von finanziell schlechter gestellten Menschen einzudämmen.

Ob auch die 63.000 Bewohner in den drei Eimsbütteler Vierteln den anvisierten Milieuschutz genießen können, hängt auch von den Ergebnissen der Befragung ab. Die zuständige Senatorin Dorothee Stapelfeldt sagte: "Mit der nun beginnenden Befragung wollen wir die Grundlage dafür legen." Sie erhoffe sich durch den Erlass dauerhaften Schutz vor Aufwertung und Verdrängung. Der Mieterverein zu Hamburg hatte aber bereits in den vergangenen zehn Jahren einen Anstieg der Mietpreise um 30 Prozent registriert.

Neun Quartiere stehen schon unter Milieuschutz

„Mit Sozialen Erhaltungsverordnungen schützen wir bestehende Nachbarschaften vor teuren Luxussanierungen oder vor der Umwandlung ihrer Mietwohnungen in Eigentumswohnungen", so Bausenatorin Stapelfeldt weiter. Seit dem Jahre 2011 hat der Senat die Sozialen Erhaltungsgebiete bereits deutlich ausgeweitet. Unter Milieuschutz stehen bereits 125.000 Hamburger Haushalte in den Quartieren St. Georg, St. Pauli, der Sternschanze, dem Osterkirchenviertel, in Altona-Altstadt sowie in Eimsbüttel-Süd, Ottensen, in Bahrenfeld-Süd und im Portugiesenviertel.

Neben den nun geplanten Eimsbütteler Vierteln ist auch für die nördliche Neustadt nebst Venusberg eine Soziale Erhaltungsverordnung geplant. Auf Grundlage der Gutachten sollen danach das Bezirksamt Eimsbüttel sowie das Bezirksamt-Mitte über den Erlass entscheiden.

Hintergrund der Unterschutzstellung ist laut Behörde, dass sich in Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd die Bewohnerstruktur zunehmend verändert. Zentrale Lage, Altbaubestand und die hohe Dichte an Gastronomie- und Kultur würden einkommensstarke Haushalte magisch anziehen. Im Juli hatte der Senat deshalb beschlossen, den Erlass einer sozialen Erhaltensverordnung zu prüfen. Schon damit kann das Bezirksamt Eimsbüttel etwa den Abriss von Gebäuden für maximal ein Jahr zurückstellen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen vorläufig untersagen.

Die Umwandlungsverordnung, die von Kritikern als stumpfes Schwert im Kampf gegen ungezügelte Aufwertung bezeichnet wird, wurde erstmalig 1998 vom Senat erlassen und soll unterstützend zu der Sozialen Erhaltungsverordnung als weiteres Instrument des Baugesetzbuches die Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern eindämmen.