Hamburg. Friederike Weinlig-Hagenbecksoll jetzt mit Stephan Hering-Hagenbeck den Tierpark leiten. Verfeindetes Duo gibt auf.

Führungswechsel bei Hagenbeck: Von morgen an wird eine neue Doppelspitze die Geschäfte des weltberühmten Hamburger Tierparks übernehmen. Mit Friederike Weinlig-Hagenbeck, 26, und Stephan Hering-Hagenbeck, 48, tritt ein neues, jüngeres Duo an die Stelle der verfeindeten bisherigen Geschäftsführer Joachim Weinlig-Hagenbeck, 59, und Claus Hagenbeck, 74. Die Mitarbeiter hoffen nach jahrelangen Querelen an der Tierpark-Spitze jetzt auf einen Neuanfang.

Bereits im August 2013 hatte Joachim Weinlig-Hagenbeck erklärt, dass er seinen Geschäftsführer-Posten mittelfristig an seine älteste Tochter Friederike abgeben werde. Zu groß waren schon damals die Differenzen mit Claus Hagenbeck, der im März 2012 aus dem Ruhestand in die traditionelle Doppelspitze des Tierparks zurückgekehrt war und den Posten von seinem Schwiegersohn Stephan Hering-Hagenbeck übernahm. Laut Gesellschaftervertrag müssen beide Familienzweige der Söhne des Tierparkgründers Carl Gottfried Claus Hagenbeck (1844-1913) – Heinrich (1875-1948) und Lorenz (1882-1956) – jeweils einen gleichberechtigten Geschäftsführer stellen. In fünfter Generation führte diese Regelung vor drei Jahren zu einer beispiellosen Familienfehde.

Vorausgegangen war dem Streit eine offene Rechnung der Stadt über zwei Millionen Euro, resultierend aus einem städtebaulichen Vertrag von 1996. Für Joachim Weinlig-Hagenbeck bestand die Forderung nicht mehr, für Claus Hagenbeck stellte sie eine Verpflichtung dar, der ein hanseatischer Kaufmann nachzukommen hatte. Es folgten zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen, gegenseitige Abberufungen und geplatzte Gerichtstermine. Derzeit sind zwischen den Hagenbecks noch drei Verfahren – zwei vor dem Landgericht und eines vor dem Oberlandesgericht – anhängig. In einer Berufungsverhandlung um die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen der Weitergabe von Informationen. Noch fehlt von einer Seite die Berufungsbegründung, die dann von der Gegenseite erst einmal erwidert werden könnte. Terminiert ist bisher keines der Verfahren. „Es besteht die Möglichkeit, dass die Verfahren nicht mehr zur Verhandlung kommen, wenn die Parteien sich außergerichtlich einigen“, sagte Gerichtssprecherin Ruth Hütteroth dem Abendblatt.